>Und damit schreibt Bossi die Unwahrheit. Denn der Angeklagte kann nach dem Gesetz seine Revision selbst zu Protokoll beim Rechtspfleger abgeben und anschließend selbst schriftlich Gegenanträge stellen, also ohne Rechtsanwalt.
Der Prolet kann zwar Revision zu Protokoll der Geschäftstelle erklären: "Hiermit lege ich Revision ein" aber seine Begründung wird niemanden interessieren. Die Revision muss durch einen Rechtsanwalt innerhalb von 1 Monat nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe begründet werden.
"Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht "kriminell" nennen kann. …Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor "meinesgleichen" ". Frank Fasel ehemaliger Richter am LG Stuttgart, Süddeutsche Zeitung, 9. April 2008
"80 % meiner RichterkollegInnen sind selbst Kriminelle aufgrund Ihrer Rechtsprechung". AG Direktor Deichner a.D., Wiesbaden
"Ich bin in meiner Berufstätigkeit als Richter mit der Organisierten Kriminalität kollidiert, die es in der Justiz gibt". Richter Rudolf Heinrich a.D., 2010 Ich kenne aus der Schulzeit, dem Studium und der Berufstätigkeit eine Reihe von Menschen, die Juristen sind und die in verschiedenen Bereichen der Verwaltung und Gerichtsbarkeit in Bayern tätig sind bzw. waren. Von diesen Kollegen erhalte ich über meine aktive Dienstzeit hinaus Informationen über die im Staatsapparat im Freistaat Bayern vorhandene Organisierte Kriminalität.
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