...was heißt"die Besteuerung erfolgt dann erst mit Auszahlung der Rente? Also, bei einem Gehaltsempfänger erfolgen diverse Abzüge vom Brutto - u.a. auch die steuerlichen Beitragszahlungen. Aus dem Netto werden dann die Riester-Einzahlungen vorgenommen, um dann später bei Auszahlung wieder um Steuern gekürzt zu werden! Legt man sich Bares in den Tresor oder sonstwohin, könnte man sich davon im Alter nehmen OHNE dem Fiskus erneut davon abzugeben - warum auch? Oder man spart das Geld statt im Riester-Vertrag ganz konventionell mit Zins-und Zinseszins (auch wenn heute kaum was geboten wird). Die Beträge aus solchen Anlagen werden auch nicht erneut der Steuer unterworfen - es sei denn man hat Aktienwerte, die dann bei Veräußerung der Abgeltungssteuer unterworfen werden. Wie gesagt - riestern nur dann, wenn man tatsächlich die diversen Zulagen vom Staat, insbesondere bei reichem Kindersegen, beanspruchen kann.
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