Sammelklagen Wirecard! Wer ist dabei?

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neuester Beitrag: 25.09.24 22:35
eröffnet am: 20.06.20 09:47 von: mrymen Anzahl Beiträge: 2447
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28.04.21 18:07
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27 Postings, 5857 Tage test123543Dauer der Verfahren

Meine Frage "Tilp hat ein Musterverfahren geöffnet. Bis dies entschieden ist, müssen all anderen Klagen sowieso abwarten. Woher kommt zeitlicher Vorteil, wenn man mit Pinsent Mason vorgeht." ist leider nach wie vor unbeantwortet.

Habe Pinsent Mason geschrieben. Leider auch keine Antwort. Ich gehe davon aus. Egal mit welcher Kanzlei, muss man erst abwarten bis das Musterverfahren entschieden wird, auch wenn es 20 Jahre dauern kann.  

28.04.21 18:10
1

2620 Postings, 3904 Tage kohlelangWenn PM in der jetzigen Aquisitionsphase

schon Anfragen nicht beantwortet, kann man sich leicht vorstellen wie sie sich erst verhalten,  wenn du vertraglich an sie gebunden bist.  

28.04.21 19:36
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2346 Postings, 5782 Tage butschiE&Y

> Worauf basieren denn diese Schätzungen von 200 bzw. 500 Mio.?
Irgendwann pulled E&Y Europe/World den Plug an der E&Y D, wenn man nicht "mitverhaftet" werden kann und die E&Y D dürfte auch nicht viel Bargeld haben, da das Meiste sicher rein und dann wieder raus geht, als Gehälter / Anteilseigner.

https://de.wikipedia.org/wiki/Ernst_%26_Young
"Ernst & Young ist ein unter dem Kürzel EY global operierendes Netzwerk rechtlich selbstständiger und unabhängiger Unternehmen"

Eventuell sind auch die Landesgesellschaften nochmals in Prüfung, Beratung, IT etc. subuntergliedert.

Ab einer gewissen Summe, schickt man die Landesgesellschaft in die Inso und gibt kein Geld von World, dann ist einem der Reputationsschaden egal.

Dann macht es auch für die Partner da keinen Sinn sich wieder aus dem Loch rauszuarbeiten, in das die Münchner-Prüfungs-Dependance sie mit Wirecard eingegraben hat.

Vermutlich kotzen die anderen Mitarbeiter/Partner bei E&Y gerade im Strahl, insbesondere wenn Sie den Namen "Wirecard" hören.

Das sind >10.000 Mitarbeiter in D, die sicher keine Lust haben jahrelang zu arbeiten und die Kohle für Wirecard-Schadensersatz zu erarbeiten und sich auch noch die Verwürfe anzuhören. Da werden sicher schon kräftig die Abwanderung von ganzen Abteilungen zu anderen Prüfern verhandelt ;)

Sicher werden viele Mitarbeiter in Gruppen zu anderen Prüfis abwandern. Eventuell wartet man noch ab, wie es aussieht mit der Haftung. Eventuell dauert es noch etwas, aber falls man die erste Instanz verliert, dürfte sich ein Brain- sowie Kundendrain massiv steigern und am Ende wird eine ausgelutschte E&Y D stehen.

Vielleicht ist man auch verhandlungsbereit um das Drama zu verkürzen. Vielleicht sinds auch 500 Mio. irgendwann machts keinen Sinn mehr. Dann ist die Zitrone ausgelutscht oder es müsste Geld aus anderen Ländern fließen.

Da werden sonst als Assets-Deals Kunden + Mitarbeiterabteilungen verkauft ;)  

28.04.21 21:05
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320 Postings, 1564 Tage tire3000Ach Butschi

Wo ist eigentlich dein Problem?
Erst gibst Du monatelang Vollgas und beleidigst die Betrogenen, die selbst schuld sind und natürlich keinen Schaden ersetzt bekommen.

Jetzt tun sich eben Dinge auf und Du fängst schon wieder an mardig zu machen.

Wieviel Zeit Du hier vergeudest. Irre.
Was ist nur los mit Dir und warum läuft da soviel falsch?  

28.04.21 21:12

2699 Postings, 2004 Tage Herriotzu klagen

die klagen von tilp und pm sind zwei paar schuh, die tilp klage ist ein musterverfahren mit evtl. langer dauer das  verfahren von pm eine direkte schadenersatzklage an ey.....

alle angaben ohne gewähr
 

29.04.21 00:19
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45 Postings, 1542 Tage Ozymandias@ xXx_Don_xXx: Sehe es ähnlich bei EY

Das meiste Geld von EY Deutschland steckt in Pensionsrückstellungen. 1,1 Mrd von 1,8 Mrd Bilanzsumme stecken in Pensionsrückstellungen. Jeder Vergleich geschieht auf Kosten der Mitarbeiter. EY Deutschland wird maximal einen Vergleich im niedrigen dreistelligen Millionenbereich anbieten.

Allerdings hat EY hat keine Lust das Deutsche Pendant pleite gehen zu lassen, deshalb ist evtl. etwas mehr zu erwarten. So solvent wie viele Anwälte tun, ist EY Deutschland leider nicht.  

29.04.21 10:12

6480 Postings, 6669 Tage brokersteveTire3000...volle Zustimmung

29.04.21 13:08

3 Postings, 1300 Tage Ex_und_hopHab da mal ne Frage...

Hallo zusammen.

Hier sind ja viele Experten unterwegs, die mir sicher folgende Frage schnell beantworten können.

Vorgeschichte:
ich hatte Aktien, Derivate/Zertifikate auf Wirecard. Was am Tag des Supergaus passiert ist, weiß hier sicher jeder. Gott sei Dank bin ich taggleich morgens noch raus und konnte, trotz hoher Verluste, noch einiges an Geld retten. Allerdings habe ich durch (Intraday-)Trading in den Wochen zuvor viele Deals und auch etliche Gewinne mit Wirecard gemacht. Manche realisierte Deals gingen aber auch schief. Alles in unterschiedlichen Wertpapier-Formen. Nun stellt sich die Frage, wie ich den Schaden berechne. Muß ich meine Gewinne und Verluste aus allen Deals mit Wirecard-Wertpapieren (aller Gattungen) saldieren oder zählen nur die Verluste der Bestände, die ich am Tag des Supergaus gemacht habe? Was ist dann mit realisierten Verlusten von Einzelgeschäften aus Vorwochen?

Beispiel:
Nehmen wir an, es wurden insgesamt 40 Deals getätigt/realisiert. Davon z.B. 30 mit Gewinn (+50 TEUR) und 10 mit Verlust (-15 TEUR). Bis zum Tag des Supergaus ergaben sich also +35 TEUR Gewinne unter dem Strich. Am Tag des Supergaus wurden dann alle Bestände mit Verlust von -42 TEUR verkauft.

Frage:
Wie wird der einklagbare Schaden berechnet?

Für eine Antwort/Einschätzung danke ich euch im Voraus, (wohlwissend, dass die meisten von euch keine Rechtsanwälte sind).  

29.04.21 13:53

2 Postings, 1300 Tage fbo|229346178Verlustberechnung

das wird gegeneinander verrechnet, so war es jedenfalls bei mir.

Sprich, der Schaden aus dem Bsp. wären 7k€, der eingeklagt werden kann.

Wie gesagt, keine Garantie auf Richtigkeit.

 

29.04.21 13:55

657 Postings, 1342 Tage xXx_Don_xXxKohle

Der Imageschaden ist doch schon längst da. Wie man das ganze jetzt handhabt ist mMn egal. Wenn EY den Kleinanlegern am Ende 500Mio oder 3 Mrd€ bezahlt - das ändert an der Reputation gar nichts. Nicht umsonst läuft derzeit schon die Restrukturierung bei EY hin zu einer EY Europa Sparte.

Wichtig sind für EY ohnehin nicht die Kleinanleger, sondern die Firmen, die eben auch potenzielle Kunden sind.  

29.04.21 13:58

657 Postings, 1342 Tage xXx_Don_xXxEx und hop

Ich denke du musst differenzieren zwischen Aktien und Derivaten. Bei Derivanten ist von Haus aus schon ein viel höheres Risiko und man kann eher damit rechnen, einen Verlust einzu fahren.

Dennoch hast du die Möglichkeit auf Entschädigung, auch wenn du den Verlust aus deinen Aktien deutlich leichter geltend machen kannst.

Wende dich doch mal an eine Kanzlei deiner Wahl. Die Schadensberechnung, musst du ohnehin nicht selber machen.  

29.04.21 13:59

657 Postings, 1342 Tage xXx_Don_xXxGanz vergessen

Alle Wirecard aktien Käufe mit Verkäufen gegenüberstellen. Und eben beide Spalten aufsummieren. Dann bekommst du unten deinen Gesamtschaden.  

29.04.21 15:03

3 Postings, 1300 Tage Ex_und_hopVielen Dank...

... für eure Antworten.

Unter dem Strich sind tatsächlich "nur" 7 TEUR Verlust entstanden. Hintergrund meiner Frage war, ob es sich für mich überhaupt lohnt, Zeit in die Arbeit von Vertragslektüren und des eventuellen Risikos, in Anwaltsgebührenfallen zu tappen, zu investieren. Bestenfalls (wenn überhaupt) ist mit einer Schadensersatz-Quote von 5 - 10% zu rechnen, was bei mir max. lausige 700 Euro wären. Die 7 TEUR Verlust habe ich durch andere Gewinn längst wett gemacht.

Ich denke, ich werde das als "Lehrgeld" verbuchen, nicht noch einmal so dumm zu sein, in etwas zu investieren, was nicht einmal der Wirtschaftsprüfer durchschaut. Dabei hatte ich viel gelesen, recherchiert und analysiert. Da hat selbst mein BWL-Studium nichts genutzt, weil ich mir einfach nicht vorstellen konnte, dass das in einem geprüften DAX-Konzern überhaupt möglich ist. Mein Mitgefühl gilt allen, die ihren Verlust nur schwerlich verkraften können. Teilweise wurde damals hier in WC-Foren von Selbstmordgedanken geschrieben, weil diese Investor(inn)en All-In auf Pump gegangen sind, um einmal Glück in ihrem Leben zu haben und die Rente zu sichern. Natürlich sollte man das nie tun, aber trotzdem tun mir diese Leute leid.

Ich wünsche euch allen viel Erfolg bei euren Klagen, gegen wen auch immer. Lasst die Schuldigen richtig bluten. Ich fürchte nur, dass diese Schuldigen trotzdem mit ihrem Caipi am Strand der Seychellen bald wieder Luxus-Urlaub machen werden.

Viele Grüße

 

29.04.21 15:55
2

3 Postings, 1300 Tage Ex_und_hop@ulauer...

... das sehe ich genauso. Ich habe das auch nicht getan aber andere haben das gemacht und das sind die, die mir leid tun.
Da nützt spätere "Besserwisserei" ja auch nichts, um diese Leute zu trösten, deshalb mache ich denen keine Vorwürfe, es bleibt nur Mitgefühl....  

29.04.21 18:28

2691 Postings, 2417 Tage crossoverone@Ex_und_ hop

Die 7 TEUR sind korrekt und werden in der Regel, bei der nächsten
Gewinnlage seitens der Bank, gleich in Abzug gebracht.

Ich hatte auch ca. 12 K Verlust und im Nachgang noch 1/3 gut
gemacht und den Rest der ca. 8 K habe ich im letzten Jahr, wieder
mehrfach herein geholt.
Als Fazit: Altbekannt - immer mehrere Eier ins Nest legen.
Ehrlich gesagt: Mir ist es suspekt, wenn wie bei verschiedenen
Anlegern meist Rentnern, doch gemeint hatten: Jetzt bessern
wir unsere Rente auf und setzen alles auf eine Karte. Tja, das
ist definitiv ein Risiko. Bei WDI, ging es leider in die Hose. Das dabei
auch viele GROßE auf den falschen Fuß erwischt wurden, ist dabei
nur ein schwacher Trost, wenn die Kohle weg ist, ist es schon Sch...
 

29.04.21 19:15

2 Postings, 1300 Tage fbo|229346178Tick Tack...

so langsam läuft die Zeit ab, die Unterschriebenen Dokumente hochzuladen, um an der Sammelklage mit PM teilzunehmen.

Bin seit Wochen hin und hergerissen, ob ich teilnehmen soll oder eben nicht.

Wenn unterm Strich nur 10-15% vom Verlust zu holen ist, bin ich eher dazu geneigt, es abzuhaken, da viele hier von Risiken geschrieben haben, sollten die in die Insolvenz gehen und ich nochmal ein haufen Kohle abdrücken muss.

Mein Schaden liegt bei 35t€ nach Abzug vom Gewinn durch ältere Aktien von Wirecard.

Was super nett wäre, wenn ein paar schreiben würden, bin dabei oder bin nicht dabei und warum :)

 

29.04.21 21:16

1 Posting, 1300 Tage scalanceP M

Ich bin selber auch noch unentschlossen, gestern mir ein Teil durchgelesen über den Lite Fin.
Bei ist dieser Zusatz Vertag für das Treuhandkonto überhaupt nicht vorhanden, soll heißen zugunsten dritter lt. SDK.
Die Frage die ich mir auch selber stelle ist wie lange ist litefin bereit, das ganze zu finanzieren ?
Ansonsten wäre im Mai auch noch ne Möglichkeit, auf die 2% kommt es auch nicht mehr an .
 

30.04.21 10:56

2620 Postings, 3904 Tage kohlelangSo nicht.

Die Verjährungsfrist endet erst in 2 Jahren.

Bis dahin kann das Pendel noch in die eine oder andere Richtung deutlicher ausschlagen.
Dies betrifft beispielsweise die Wahrscheinlichkeit einer juristischen Niederlage von EY oder aber deren Solvenz, falls ein Vergleich wahrscheinlich werden sollte.

Bei steigenden Chancen für die Kläger, wird es dann m.M.n. auch neue, attraktivere PKF-Angebote geben.
Bei sinkenden Chancen, werden die Kläger, nach einem Unterliegen in der ersten Instanz, nachschießen müssen.
Dann ist es besser, an das vorliegende Vertragskonstrukt nicht gebunden zu sein.

Der LitFin-Vertrag überzeugt mich nicht.
Es fehlt einer klarer Passus, nachdem die Kläger von allen Kosten freigestellt werden und, falls die Rücklage auf dem Notaranderkonto nicht ausreicht, ohne Kosten- innerhalb von Fristen - wieder aus der Nummer rauskommen.

Nur meine Einschätzung.
Keine Aufforderung oder Empfehlung für irgendwas.

 

30.04.21 12:51
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1 Posting, 1299 Tage fbo|229346574Auflistung der Optionen, eure Meinungen?

Bisher habe ich hier nur still mitgelesen, aber nun möchte ich die aus meiner Sicht vorhandenen Optionen auflisten. Manche von euch scheinen ja die gleichen Frage zu haben. Vielleicht kommen wir so zu ein paar Antworten.

Kurz mein Hintergrund: Privatanleger, Deckungszusage von RSV liegt vor, Schaden in Höhe von ca. 68.000 EUR (der Anteil meiner eigenen Dummheit ist mir bewusst).

Aktuell scheint es folgende Optionen zu geben:

Stiftungsmodell der DSW
Ziel ist, entstandenen Schaden durch Vergleichszahlungen auszugleichen. Befindet sich aktuell in Ausarbeitung. Kann unabhängig/zusätzlich zum Klageweg beschritten werden. Einschätzung: mitmachen, sobald möglich.

Sammelklage via Pinsent Masons mit LitFin-PFK
Direkte Klage gegen EY, um Schadenersatz zu erwirken. Der Start steht bevor. Der SdK empfiehlt die Teilnahme, da 1) internationale Kanzlei; 2) Sammelklage statt KapMuG; 3) einzige PKF für Sammelklage; 4) Geringes Risiko wg. Treuhandkonto und "Vertrag zu Gunsten Dritter). 

Es gibt allerdings offene Punkte, die hier bereits genannt wurden: Was passiert nach der ersten Instanz? Kann man wieder aussteigen? U. v. m. 

KapMuG-Verfahren von TILP
TILP strengt ein KapMuG-Verfahren an, dem man sich anschließen kann. Das sollte man aus meiner Sicht verfolgen, aber man muss noch nicht tätig werden. Man kann sich einem solchen Verfahren bis zu 6 Monate nach Bekanntmachung anschließen. Aber wichtig: Ein solches Verfahren schafft keinen vollstreckbaren Titel -> danach muss man noch selbst klagen.

Direkte Einzelklage (z. B. via Schirp)
Wer eine Deckungszusage hat, könnte auch eine Einzelklage anstregen. Dafür gibt es ja Haufenweise Kanzleien. 

Nun meine Fragen, die ich einfach nicht beantwortet bekomme:

1) Warum jetzt überhaupt eine Klage (über welchen Weg auch immer) anstrengen, wenn TILP davon ausgeht, dass ein KapMuG kommt? Denn dann würden alle anderen Verfahren ausgesetzt werden. Wichtige Info: Der SdK schätzt ein KapMuG-Verfahren gegen EY als nicht zulässig ein! (Habe ich schriftlich per E-Mail.) Tja, wem glaubem?

2) Ja, es gibt eine 3-jährige Verjährungsfrist, also könnte man ja abwarten. Aber was ist mit der Einschätzung von z. B. Schirp, dass EY gerade massiv umbaut, um sich letztlich vor Zahlungen zu drücken (Stichwort "leere Hülle")?

Ehrlich gesagt, weiß ich nicht, wie man als Normalo hier zu irgendeiner sinnvollen Einschätzung kommen soll. Was meint ihr?

 

30.04.21 18:01

72 Postings, 1663 Tage WineMan2020Klage

Ich habe hier alle Unterlagen fertig für die Litfin über Pinsent Masons. Aber überlege noch ob das der beste Schritt, auf der anderen Seite kann man seinen Vertrag innerhalb von 14 Tagen zurückziehen. Irgendwie fühlt es sich an als müsse man was machen, auf der anderen Seite will man keine Fehler machen.

Über Litfin kann man auch noch nach dem 30.04.2021 sich anschließen für 2% mehr. Macht jetzt nicht mega viel aus, wenn der Schaden nicht sehr hoch ist. Ich bin bei 30.000 € und muss genau überlegen. Fühle mich da auch alleine und würde mich gerne mit euch austauschen.  

30.04.21 18:24

2620 Postings, 3904 Tage kohlelangAlle Optionen bergen Risiken.

Die Lage ist z.Zt. noch sehr unübersichtlich.
Dies kann sich in den nächsten 2 Jahren aber ändern.

Sich jetzt nicht an LitFin und P&M zu binden, birgt das Risiko, dass es bis zum Sommer 2023 keinen PKF gibt, der einen besseren Deal mit einem klaren "keine Kosten-Garantie" - Angebot macht.

Ehe ich mich beim aktuellen Vertragswerk mit 9(!) Unterschriften "ausliefere," gehe ich aber lieber dieses o.g. Risiko ein.

Bei den anderen hier genannten Optionen gibt es m.W. keinen Zeitdruck.  

30.04.21 19:05

2620 Postings, 3904 Tage kohlelangOptionen alternativ oder additiv?

Beispiel: PKF plus DSW möglich?

Sofern es beispielsweise Entschädigungen über DSW/Stichting gibt, wie wirkt sich das dann aus bei einer geichzeitigen Teilnahme an einer Prozesskostenfinanzierung?
Man wird ja nicht zweimal Ansprüche durchsetzten können.

Auch hier wäre es wichtig zu wissen, wie und zu welchen Kosten man ggf. aus einem PKF-Vertrag wieder aussteigen kann.  

30.04.21 23:17

657 Postings, 1342 Tage xXx_Don_xXxKohle

Bislang gilt, sich für jede Möglichkeit auf Entschädigung zu engagieren. Sobald du deinen vollen Streitwert zurückbekommen hast, musst du deine Anwälte darüber informieren.

Streng genommen kann man sich sogar aussuchen, wer den Schaden begleichen soll.

Mal angenommen Braun, EY und Wirecard könnten jeweils deinen kompletten Schaden bezahlen und wären auch vom Zivilgericht dazu verknackt worden. Dann könntest du aussuchen, wer von den 3 en bezahlen soll.  

01.05.21 00:13

151 Postings, 1666 Tage Chevellebin auch unsicher, kann mich nicht durchringen

habe die Unterlagen und Verträge zur Sammelklage mit dem Prozesskostenfinanzierer vor eingen Tage über Investor Rights runtergeladen und unterschrieben. Jedoch fällt es mir schwer diese wieder hochzuladen (selbst Rechnung von Investor Rights war dabei, die aber nur fällig werden sollte, wenn man die Verträge unterschrieben wieder hochlädt). Habe Investor Rights einige mails geschickt, in denen ich meine Fragen/Bedenken formuliert habe, aber die Antworten waren nicht zufriedenstellend und so formuliert, als ob ein Praktikant diese verfasst hätte. Der Name "Investor Rights" lässt aber eine gewisse Kompetenz vermuten, was das eigentliche Thema angeht. Auch LITFIN und Pinsent Masons antworten nicht zufriedenstellend. Warum wird dem geprellten Anleger, der jetzt nach diesem Strohhalm greift, nicht die Unsicherheit genommen. Nicht Jeder hat Rechtsbeistand und versteht die juristischen Formulierungen, warum nicht also für Alle verständlich zusammengefasst? Bei Einreichen der Unterlagen bis Ende Mai werden wohl 2% mehr Provision fällig - na und?  

01.05.21 06:47
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11476 Postings, 2089 Tage KornblumeOlaf, der "rote Pate"

leidet auch ganz plötzlich unter partieller Amnesie.

Interessanterweise befällt diese "besondere" Form der Amnesie besonders Politiker, Wirtschaftsbosse und Kriminelle bei Verhören.

Ich kann mir das nicht erklären.

Vielleicht gibt es ja "Hirnforscher" unter den Foristen, und diese könnten dann vielleicht Licht ins Dunkel bringen.

Zitat:
Im "Cum-Ex"-Untersuchungsausschuss hat Scholz plötzlich viele Erinnerungslücken.

Zitat Ende

Olaf Scholz ist sich sicher, Einfluss auf die steuerliche Behandlung der in den Cum-Ex-Skandal verwickelten Warburg Bank hat er als Hamburger Bürgermeister nicht genommen - auch wenn er sich vor dem Untersuchungsausschuss bei konkreten Fragen nicht erinnern kann.
 

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