.....wo steht denn geschrieben, wann und ob das GS kommt?"
zu wann? => NICHT VOR ende July, siehe Termin Final Hearing SA
zu ob? => wenn das SCHEUNENTOR für nicht geregelte Klagen so weit offen gelassen wird, ist die Wahrscheinlichket relativ gross, dass es durch geht. Allerdings auch nicht mit gestempelter Garantie.
Viel entscheidender finde ich die Frage, "Was wird das Settlement wert sein?"
Falls nicht alle Streitgeier bis zur Verkündung des Settlements einen Friedensvertrag unterschrieben/die Releases unterzeichnet haben und die Streitgeier sind bei genehmigtem Settlement, egal ob "Group Settlement" oder nur "Partial Settlement", leider nach unten abgesichert, wird weiter ein entsprechender Risikoabschlag auf dem Kurs lasten.
Da hier gestern so gross der Punkt 14 der Settlement FAQs Part I ausgebreitet wurde - leider nur zur Hälfte - hier die andere Hälfte gleich in deutsch:
"...
Es werden jedochnicht alle Forderungen gegen SIHNV oder SIHPL im Rahmen der Regelungen verglichen werden. Bestimmte strittige Forderungen gegen SIHNV werden weiterhin auf der Grundlage verteidigt, dass jede rechtskräftig entschiedene Forderung oder jeder vereinbarte Vergleichsbetrag dem gleichen SIHNV-Deckungssatz unterliegt, der an MPC und vertragliche Anspruchsteller von SIHNV zu zahlen ist. In ähnlicher Weise wird eine strittige vertragliche Forderung gegen SIHPL weiterhin auf der Grundlage verteidigt, dass jede rechtskräftig entschiedene Forderung oder vereinbarte Vergleichssumme dem gleichen Rückforderungssatz unterliegt, der an vertragliche Anspruchsteller von SIHPL zu zahlen ist. Bestimmte andere Forderungen gegen SIHPL, die weder als MPCs noch als vertragliche Forderungen eingestuft werden können, fallen überhaupt nicht unter den Vorschlag der S155-Regelung. SIHPL wird solche Forderungen weiterhin anfechten, die in vollem Umfang zu zahlen sind, sofern ihnen letztendlich durch ein endgültiges Urteil oder einen vereinbarten Vergleich stattgegeben wird."
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