Der BGH hat entschieden (Az. XII ZB 61/16), dass Patientenverfügungen konkretisiert werden müssen. Es reiche nicht mehr, sich z.B. bei schweren Gehirnschäden "...gegen lebensverlängernde Maßnahmen..." auszusprechen. Stattdessen müssten einzelne ärztliche Maßnahmen genannt oder Krankheiten und Behandlungssituationen klar beschrieben werden.
Lieber (naja...) BGH, welcher Normalsterbliche (keine Ironie!) kann sich durch Tonnen von medizinischen Abhandlungen wühlen, um dann sämtliche Eventualfälle herauszusuchen, die später einmal auf seine persönliche Krankheitssituation zutreffen könnten? Oder wolltest du mit dem Urteil lediglich ausdrücken, dass man auch trotz schweren Gehirnschadens noch zu allerlei Dingen in der Lage ist? Z. B. um solche Urteile zu fällen?
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