tiefen Einstandskurs hast, kannste das natürlich etwas gelassener sehen, dennoch hängt alles von der Stückzahl und dem Stückpreis ab, den du in Geld umsetzen kannst: wenn du bei deinem Poker richtig liegst und die Mindestannahmequote gemeistert wird, dann wird die Aktie nochmal bis 46/47/48 steigen, dennoch solltest du nicht einen Verkauf an der Börse ausser Acht lassen: ist der 12. April mit der Nachfrist vorbei, rechne ich mit Kursen um unter 40 bis 35 Euro von vor der Bekanntmachung der Übernahme im Oktober: auch stand der Dax in etwa 1000 Punkte höher als heute, so dass ein schlechteres Gesamtmarktbild auch noch eingepreist wird. Du solltest aber nicht andienen, sondern an der Börse verkaufen, denn die ziehen dir 26,375 % Abgeltungssteuer auf die Barkomponente von 38,39 €, das sind ca. 10,20 Euro alleine an steuern ab, auch wenn du noch Altaktionär von vor 2009 bist:
hier mal ein Auszug aus der begruendeten Stellungnahme des Nixdorf-Vorstand und AR von S. 61:
Da die Angebotsgegenleistung neben der Aktienkompon ente auch eine Barkompo- nente beinhaltet, sind für bestimmte in der Bundesr epublik Deutschland ansässige Ak- tionäre im Falle der Annahme des Übernahmeangebotes die besonderen Regelungen des § 20 Abs. 4a S. 1 und 2 des Einkommensteuergese tzes zu beachten. Nach diesen Vorschriften wird die Barkomponente, die an in der Bundesrepublik Deutschland an- sässige Aktionäre, die ihre Wincor-Nixdorf-Aktien i m Privatvermögen halten und in den letzten fünf Jahren vor dem Tausch weniger als 1 % gehalten haben ( Deutsche Privataktionäre ), gezahlt wird, wie eine Dividende besteuert und u nterliegt damit der Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 % zuzüglich Soli daritätszuschlags in Höhe von 62 5,5 %, was zu einer steuerlichen Belastung von insg esamt grundsätzlich 26,375 % (zuzüglich gegebenenfalls Kirchensteuer) auf die Ba rkomponente führt. Dies ent- spricht in etwa einer Steuerbelastung von EUR 10,- je Wincor-Nixdorf-Aktie, für die das Übernahmeangebot angenommen wird. 1 Auch bei Deutschen Privataktionären, die Wincor-Nixdorf-Aktien vor dem 1. Januar 2009 er worben haben ( Altaktionäre ), würde nach Kenntnis von Vorstand und Aufsichtsrat d erzeit auf die Barkomponente Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag (und ggf. Kirchensteuer) einbehal- ten werden. Für diese Altaktionäre ist jedoch fragl ich, ob die Barkomponente tatsäch- lich der Kapitalertragsteuer unterliegt und Solidar itätszuschlag (und ggf. Kirchensteuer) anfällt. Erstinstanzliche Gerichte s ind insoweit zu dem Schluss ge- kommen, dass § 20 Abs. 4a S. 2 des Einkommensteuerg esetzes nicht für Aktien von Altaktionären gilt und somit die Barkomponente kein er Besteuerung unterliegt. Vor- stand und Aufsichtsrat weisen jedoch ausdrücklich d arauf hin, dass diese Frage noch nicht höchstrichterlich geklärt ist. Derzeit sind m ehrere Revisionsverfahren zu dieser Frage beim Bundesfinanzhof anhängig. Vorstand und Aufsichtsrat weisen vor diesem Hinterg rund darauf hin, dass für Deut- sche Privataktionäre (einschließlich Altaktionäre) eine Veräußerung von Wincor- Nixdorf-Aktien (z.B. über die Börse) im Einzelfall wirtschaftlich vorteilhafter, in an- deren Fällen jedoch auch wirtschaftlich nachteilhaf ter sein kann, als die Annahme des Übernahmeangebotes.
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