@ urlauber26 (oben #4891) zufällig las ich dein posting; da ich mich in der finanzverwaltung auskenne und den einzelabschluss der hamburger holding (veröffentlicht im elektronischen bundesanzeiger) gelesen habe, muss ich dich berichtigen: 1. eine steuerliche betriebsprüfung (außenprüfung) hat bereits stattgefunden (prüfungszeitraum bis 2010): der prüfer hat den beteiligungsbuchwert der tochtergesellschaft Hong Kong XRX in höhe von €3mio auf darlehen (ausleihungen) "umgebucht" (ohne gewinnauswirkung); außerdem hat er zinsansprüche aus darlehen an die Hong Kong XRX im letzten prüfungsjahr (2010) nachaktiviert (für 2009: €16.000, für 2010: €90.000) 2. die kapitalerhöhung bei der Hong Kong XRX erfolgte gegen sacheinlage, und zwar nicht durch einbringung, sondern durch umwandlung eines der Hong Kong XRX 2008/2009 gewährten, mit 5% p.a. verzinsten darlehens von €40,8mio nach laufzeitende in eigenkapital der Hong Kong XRX 3. die forderungen gegen verbundene unternehmen bestehen gegenüber der Hong Kong XRX und resultierten 2011 im wesentlichen aus dividendenansprüchen in höhe von €15,6mio (2010: €20mio) sowie zinsansprüchen der ausgereichten darlehen in höhe von €8,4mio (2010: €6,1mio) Hong Kong XRX hatte 2011 ein eigenkapital von €45,1mio, so dass die werthaltigkeit der darlehen an Hong Kong XRX nicht zu bezweifeln ist 4. unrichtig ist deine behauptung, "dass kein Geld nach D´land zurückfließt" dividenden und zinsen der tochtergesellschaft Hong Kong XRX sind sind transferierbar a. kapitaltransaktionen (capital account affairs) chinesischer tochterformen ... ... insbesondere gewinntransfers nach deutschland (hier: zur deutschen konzernspitze Asian Bamboo AG, Hamburg) sind nach vorheriger genehmigung durch die State Administration for Foreign Exchange (SAFE) und nachweis der ordnungsgemäßen entrichtung der entsprechenden steuern möglich. (According to the State Administration of Foreign Exchange, among 40 items of capital account, five have been completely liberalized, 17 partially liberalized, eight under moderate restriction, while only 10 are completely prohibited - Stand: 2012-06-01) b. die abwicklung laufender geschäfte (current account affairs) chinesischer tochterfirmen mit ausländischen unternehmen (hier: mit der deutschen Konzernspitze Asian Bamboo AG, Hamburg) .... ... ist samt den dazugehörigen devisentransaktionen regelmäßig ohne weitere genehmigungen möglich; allerdings muss nachgewiesen werden, das die für das grundgeschäft der transaktion bestehenden verpflichtungen steuerlicher und genehmigungsrechtlicher art eingehalten worden sind; weitere voraussetzung: ausländische unternehmen (hier: Asian Bamboo AG, Hamburg) dürfen ihre konten ausschließlich bei einer von der People's Bank of China zur führung von devisenkonten autorisierten bank eröffnen
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