...stellt sich derzeit folgendermaßen dar:
- Das negative Eigenkapital beträgt -308.887 Euro. - Wesentliche Finanzierungsinstrumente der Scholz Holding GmbH zum 31 Dezember 2015 sind ein Konsortialkredit mit einem Volumen von EUR 494 Millionen, der am 31.01.2017 zur Rückzahlung fällig ist, ein syndizierter Immobilienkredit mit einem Volumen von EUR 41.6 Millionen, der ebenfalls am 31.1.20L7 zur Rückzahlung fällig ist, die hier gegenständliche Anleihe mit einem Volumen von EUR 182,5 Millionen, die am 8.3.2017 zur Rückzahlung fällig ist, sowie diverse Schuldscheindarlehen in Höhe von EUR 43,3 Millionen, die am 31.3.2016 bzw.31.01.2017 zur Rückzahlung fällig sind, ein bilaterales Darlehen mit der Deutschen Postbank AG in Höhe von EUR 10 Millionen und - eine Anleihe in Höhe von EUR 7 Millionen, die von Partnerfonds gehalten wird. Der Konsortialkredit und die Schuldscheindarlehen sind durch ein umfangreiches Sicherheitenpaket auf Ebene der Emittentin und der operativen Tochtergesellschaften und durch Garantien von Tochtergesellschaften besichert; der syndizierte Immobilienkredit ist durch verschiedene Grundschulden besichert. Die hier gegenständliche Anleihe ist unbesichert. Zur Abwendung einer unmittelbaren drohenden Zahlungsunfähigkeit der Scholz Holding GmbH hat die Emittentin am 4.12.2O15 eine Überbrückungsfinanzierung mit einem Volumen von bis zu EUR 50 Million abgeschlossen, wovon ein Betrag in Höhe von EUR 30 Millionen schon zur Auszahlung gelangt ist. Diese Überbrückungsfinanzierung läuft am 7.3.2016 aus und erfordert eine Verlängerung durch die Kreditgeber bis Mitte Februar 2016 ?? (So steht es im Schreiben des Handelsgerlcht Wien, gemeint ist vermutlich der Februar 2017). Sollte die Überbrückungsfinanzierung nicht bis Mitte Februar 2016 ?? (So steht es im Schreiben des Handelsgerlcht Wien, gemeint ist vermutlich der Februar 2017) verlängert werden, so droht der Gesellschaft die Insolvenz, da ihr die Liquidität fehlen wird, die am 8.3.2016 fällig werdende Zinszahlung unter der Anleihe zu bedienen. Die Anleihebedingungen sehen keinen Treuhänder bzw. gemeinsamen Vertreter der Anleiheinhaber vor. Die finanzierenden Banken haben eine außergerichtliche Restrukturierung davon abhängig gemacht, dass auch die Anleiheinhaber eingebunden werden.
Quelle: Handelsgerlcht Wen, Abteilung 059NC Wien, 14. Jänner 2016 Mag.Barbara Rath-Ruggenthalet Rlchterin
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