Gemäß den Bedingungen des Fusionsvertrags wird Homology Medicines an die Aktionäre von Q32 Bio vor dem Zusammenschluss Stammaktien von Homology Medicines als Gegenleistung für die Annullierung von Aktien des Stammkapitals von Q32 Bio ausgeben, und Q32 Bio wird eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von Homology Medicines werden. Die Aktionäre von Q32 Bio werden gemäß einer im Fusionsvertrag festgelegten Formel neu ausgegebene Stammaktien von Homology Medicines erhalten. Es wird erwartet, dass die Aktionäre von Homology Medicines vor dem Zusammenschluss einen Anteil von ca. 25 % an dem fusionierten Unternehmen halten werden, während die Aktionäre von Q32 Bio (einschließlich derjenigen, die Q32 Bio-Aktien im Rahmen der oben beschriebenen privaten Finanzierung erworben haben) einen Anteil von ca. 75 % an dem fusionierten Unternehmen halten werden. Der Prozentsatz des kombinierten Unternehmens, den die Q32 Bio-Aktionäre und die Homology Medicines-Aktionäre vor dem Zusammenschluss bei Abschluss der Fusion besitzen werden, kann auf der Grundlage der Nettobarmittel von Homology Medicines zum Zeitpunkt des Abschlusses noch angepasst werden. In Verbindung mit dem Abschluss der vorgeschlagenen Transaktionen werden die Aktionäre von Homology Medicines auch ein bedingtes Wertrecht (CVR) erhalten, das ihnen das Recht auf bestimmte Zahlungen aus den Erlösen gibt, die das fusionierte Unternehmen gegebenenfalls im Zusammenhang mit der Veräußerung der Altlasten von Homology Medicines aus der Zeit vor der Transaktion erhält.
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