Sebastian Vettel auch so ein Arsch-Ein richtig

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neuester Beitrag: 27.07.18 02:33
eröffnet am: 17.11.10 08:56 von: satyr Anzahl Beiträge: 332
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17.11.10 17:31
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31079 Postings, 8238 Tage sportsstarAbsolut meine Meinung @jungchen/quantas

wenn man trotz dem von euch Angeführten tatsächlich noch argumentativ weiter diese "Vettel ist ein Arsch, weil er dort Steuern zahlt "-Nummer fahren will, dann nehme er doch bitte den Kreisverkehr, weil weiter voran kommt er damit nicht.
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The only thing, that interferes with my learning, is my education...!

17.11.10 17:32
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58056 Postings, 6023 Tage jocyxbin ich in D gemeldet und verdiene in der Schweiz

mein Geld, zahle ich 4,5 % Quellensteuer und der deutsche Staat knoepft mir anschliessend die Differenz zur deutschen Einkommenssteuer ab.
Melde ich mich in D ab, zahle ich nur in der Schweiz.  

17.11.10 17:35
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31079 Postings, 8238 Tage sportsstarGeil, so doof muss man erst mal sein:

"wer im Ausland wohnt ist faktisch Ausländer und nicht Deutscher".

Jetzt versteh ich auch Pisa! lol
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17.11.10 17:39

10765 Postings, 6586 Tage gate4shareSteuerrechliche Gegenbenheiten sind schon klar!

Und es geht da einfach schon lange nicht mehr, dass ein Deutscher einfach ins Ausland ziehen kann ,und dann keine Steuern mehr in Deutschland zahlen muss.

Er ist sebst , hinsichtlich der Deutschen Einkünfte noch 10 Jahren nachdem er die deutsche Staatsbürgerschaft ablegt, in Deutschland steuerplichtig.

Also nix mit..."er wohnt in der Schweiz und ist praktisch Schweizer".....

Aber was sollen wir da diskutieren kann ja jeder  selber  nachlesen, bzw recherchieren, wie akuellen steuerrechtlichen Gegebenheiten sind.  

17.11.10 17:41
1

36845 Postings, 7518 Tage TaliskerAlles klar

Dann halt ich mich lieber an den Vergleich mit dem Arbeitgeber (Land), den ich wechsele, wenn er mir nicht mehr genug bietet (Steuerhöhe).
Find ich voll abgeklärt. Und bringt mich weiter voran.
Gruß
Talisker
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Tja, kann ja so sagen, kann nichts dazu sagen, ob das sein kann, oder nicht.

17.11.10 17:46

10765 Postings, 6586 Tage gate4sharejocyx, klar sind ja auch Schweizer Einkünfte!

Und auch klar, schon gezahlte  Steuern eines anderen Landes, werden zumindest bei den Deutschen Einkommenssteuer angerechnet, bzw "irgendwie berücksichtigt".  

17.11.10 17:48
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61405 Postings, 5582 Tage BigSpenderKlarer Thread des Tages

pfrööööt
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Glauben setzt  Hoffnung voraus. Nur leider wird diese Voraussetzung selten erfüllt!

17.11.10 17:55
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16298 Postings, 6951 Tage quantasTheo Müller ist ein Steuerflüchtling

Hier geht es nicht um einige Millionen, angeblich um 200 Millionen.
Und er lässt seine Milchfabriken vom deutschen Staat subventionieren.
Da könnt Ihr alle, die so unverschämt auf Sebastian Vettel rumhacken,
dagegen monnieren!

Ja er wohnt jetzt am Zürichsee. Sollen wir ihn ausweisen? Da wären wir ja blöde.
Da muss der deutsche Staat in seinen Steuerpolitik etwas ändern.

Gegen Müller ist Sebastian Vettel ein kleiner Fisch. Nur im Unterschied zu Müller bringt er dem deutschen Staat als Sympathieträger ein Mehrfaches.

Artikel aus:
http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/0,1518,266515,00.html
http://www.bilanz.ch/edition/artikel.asp?AssetID=2189
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"Wir leben Zürich und Bangkok"

17.11.10 17:57
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6255 Postings, 6087 Tage aktienbärDas, was quantas über seinen

Wohnsitz schreibt, stimmt wohl so nicht:

" 2006 machte Formel-1-Pilot Sebastian Vettel, 21, in Heppenheim sein Abitur,"
 http://www.spiegel.de/deinspiegel/0,1518,664456-2,00.html

http://www.express.de/sport/motorsport/.../-/3200/744430/-/index.html

Daneben ist er ein Umweltsünder wie alle Rennfahrer:

"Dein SPIEGEL: Wie viel verbraucht so ein Formel-1-Auto auf 100 Kilometer?

Vettel: Etwa 100 Liter, also etwa zehnmal so viel wie ein normales Auto.
Wenn wir die ganze Zeit Vollgas fahren würden, wäre es sogar noch mehr.
Aber das machen wir ja nicht."

Wie jeder Deutsche sollte auch er hier in Deutschland seine Steuern zahlen.
Wenn nicht, zwangsweise ausbürgern!

Das hat nichts mit Neid, sondern mit Steuergerechtigkeit zu tun.  

17.11.10 17:58
3

6255 Postings, 6087 Tage aktienbärMilch-Müller

ist ein ähnlicher Fall in grösseren Dimensionen.

Daneben Schumacher usw. , ... usw.  

17.11.10 17:59
1

24273 Postings, 8863 Tage 007BondIst immer wieder das gleiche Spiel ...

die Kleinen will  man hängen - die Großen lässt man laufen ...  

17.11.10 18:02
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6255 Postings, 6087 Tage aktienbärESt-Pflicht stellt auf den Wohnsitz

oder gewöhnlichen Aufenthalt ab

"§ 1 Steuerpflicht
(1)1Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Zum Inland im Sinne dieses Gesetzes gehört auch der der Bundesrepublik Deutschland zustehende Anteil am Festlandsockel, soweit dort Naturschätze des Meeresgrundes und des Meeresuntergrundes erforscht oder ausgebeutet werden oder dieser der Energieerzeugung unter Nutzung erneuerbarer Energien dient.

usw."

http://norm.bverwg.de/jur.php?estg,1  

17.11.10 18:09
2

36845 Postings, 7518 Tage TaliskerQuatsch

"Ausbürgern" geht in Deutschland nicht - aus gutem Grund und leidvoller Erfahrung.

quantas, niemand verlangt, dass die Schweiz Bürger ausweist. Aber ich als Deutscher Steuerzahler kann es doch wohl ätzend finden, wenn sich da ein paar aus der Steuerzahlergemeinschaft verpissen, nur weil sie ein paar Euronen mehr verdienen und den Hals nicht voll bekommen? Und vor allem, wenn sie dann wieder kommen, wenn es ihnen in die Lebensplanung passt (Fall Becker)?

Biografisches, so es interessiert, von Vettel hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Sebastian_Vettel#Pers.C3.B6nliches

Gruß
Talisker
dem übrigens der ganze Formel1"Sport" am Arsch vorbei geht
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Tja, kann ja so sagen, kann nichts dazu sagen, ob das sein kann, oder nicht.

17.11.10 18:14

10765 Postings, 6586 Tage gate4shareSonderregelungen AStG ab 16.500 Einkommen

"....Neben der unbeschränkten und der beschränkten Steuerpflicht nach dem Einkommensteuergesetz kann sich allerdings auch eine Steuerpflicht aus dem Außensteuergesetz ergeben. Das Außensteuerrecht wurde vom Gesetzgeber eingeführt, um eine Reduzierung der Steuerlast durch eine Verlagerung von Einkünften in niedrig besteuerte Länder zu vermeiden. Aus diesem Grund sind bei einem steuermotivierten Wohnortswechsel stets die Bestimmungen des Außensteuergesetzes mit in Betracht zu ziehen. Das Außensteuergesetz greift somit dann ein, wenn die allgemeinen Vorschriften des Einkommensteuergesetzes nicht mehr anzuwenden sind.
Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland endgültig aufgibt. In diesem Fall erlischt die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland. Die nun in einem ausländischen Staat ansässige Person kann nach den Bestimmungen des Einkommensteuerrechts grundsätzlich nur noch mit bestimmten Einkünften, die der beschränkten Einkommensteuerpflicht unterliegen (vgl. dazu auch 2.3), zur Einkommensteuer herangezogen werden.

4.2. Die Voraussetzungen der erweitert beschränkten Steuerpflicht
In § 2 AStG wird bestimmt, dass jede natürliche Person weiterhin im Jahr des Wohnsitzwechsels und den darauf folgenden zehn Jahren über die im Rahmen des Einkommensteuergesetzes verankerte beschränkte Steuerpflicht erweitert beschränkt steuerpflichtig ist, wenn sie als Deutsche in den letzten zehn Jahren mindestens fünf Jahre nach § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt steuerpflichtig war (Kriterium 1).
."

http://www.business-podium.com/boards/...wandern-steuern-teil-ii.html


Erzähle ja einen Scheiss............eben um diese  "Steuerflüchtigen", da waren aber wohl mehr Industriele Anlass, nicht als Zahler zu verlieren, wurden die Gesetze entsprechend das "Aussensteuerrechts Gesetzes"  gefasst.

Also ganz klar............. mindestens 10 Jahre mit Deuschen Einkünften in D steuerplichtig, nach Auswanderung.
Einkomme in Deutschland müsse Deutsche immr in Deutschland verteuern.  

17.11.10 18:19
3

6255 Postings, 6087 Tage aktienbärok. Tali

ich weiss schon, wörauf du anspielst,
http://de.wikipedia.org/wiki/...er_deutschen_Staatsangeh%C3%B6rigkeit

Aber ich kann doch mal eine Forderung aufstellen, ohne dass ich sofort
eine Machbarkeitsstudie anstelle.
Auch das GG ist hier - mit entsprechender Mehrheit - änderbar.

"Artikel 16.(1) GG
Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.  

17.11.10 18:23

10765 Postings, 6586 Tage gate4shareEben NACH dem MÜller- "Müller Milch oder was"

wurde es ja entsprechend geändert.

Und eben danach muss jemand wie Vettel, auch noch seine persönlichen Deutsche Einkünfte, beispielsweise Werbeverträge mit Deutsche Firmen, umleiten auf ausländische Firmen um für diese , die Deutsche  Steuerpflicht zu vermeiden.

Und deshalb ist es nicht nur so, dass er nur "zufällig" in der Schweiz versteuert, sondern er hat zusätzlich noch andere Konstruktionen gewählt, bzw. macht es noch, damit  wohl alle Einkünfte keine persönlichen bzw. keine Deuschen Einkünfte mehr sind.  

17.11.10 18:31
1

36845 Postings, 7518 Tage TaliskerEben nicht, BeMi

Die ersten 18 Artikel sind in ihrem Wesensgehalt nicht veränderbar, s. Art. 19 (2).
Gruß
Talisker
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Tja, kann ja so sagen, kann nichts dazu sagen, ob das sein kann, oder nicht.

17.11.10 18:32
3

6255 Postings, 6087 Tage aktienbärDas in P 189 angesprochene

Aussensteuergesetz hat u.a. eine wichtige Voraussetzung zu seiner
Anwendung:

"Der Steuerpflichtige hat nach wie vor wesentliche wirtschaftliche Interessen im Inland."

Ist das vei Vettel usw. etwa der Fall?  

17.11.10 18:35
4

6255 Postings, 6087 Tage aktienbärTali,

Besprich das bitte mal mit einer dir sehr bekannten
sachkundigen Person.
Vielleicht schreiben wir auch nur aneinander vorbei.  

17.11.10 18:42
3

6255 Postings, 6087 Tage aktienbärKleiner Hinweis, Tali

In Artikel 16,I GG steht auch:

"Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird."  

17.11.10 19:05

10765 Postings, 6586 Tage gate4shareklar it das der Fall

Wesentiche Interessen liegen vor, wenn noch 30 % des Einkommens oder mind 62.000 Euro in Deutschland im  VERANLAGUNGSJAHR erzielt wurden.
Also im JAHR des UMZUGS.
Das einmal festgestllt, gilt dann für 10 jahre.

Aber es reicht auch schon ein Vermögen von   154.000 Euro - auch bei Null Einkommen.  

17.11.10 19:12
3

16298 Postings, 6951 Tage quantas@aktienbär

aktienbär: Das, was quantas über seinen
2
17:57
#184
Wohnsitz schreibt, stimmt wohl so nicht:

Tatsächlich wohnte Sebastian Vettel ab Ende 2006 bis 2010 in Walchwil, ab Sommer 2010 im Thurgau.
Seinen ersten Formel1 Einsatz hatte er als Ersatzfahrer für BMWSauber in 2007 in den USA, 2008 wechselte er zu Torro Rosso und hatte dort einen Jahresvertrag mit einem Einkommen über rund 300'000 Schweizer Franken. 2009 wechselte er zu Redbull und ist nun der neue Star der Fomel1.
Sein jetziges Gehalt dürfte aber ein Viefaches dessen sein, welche ihm Sauber oder Torro Rosso boten.

Ich mags ihm gönnen. Es darf doch jeder sich niederlassen wo er will.

Ich habs an anderer Stelle schon geschrieben, er bringt mit seiner Werbung mit der deutschen Fahne für Deutschland viel mehr, als wenn er dort Steuern abdrücken würde.
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"Wir leben Zürich und Bangkok"

17.11.10 19:52
5

6255 Postings, 6087 Tage aktienbär@quantas

Es geht in P 1 doch nur um eine moralische Wertung,
nämlich, dass die Deutschen einen der angeblich "Ihren" gross feiern,
der aber nicht bereit ist, auch hier Steuern zu zahlen.

Das ist aus meiner Sicht mehr als "moralisch" verwerflich.
Für mich ist das ein A.
Aber nur einer von vielen.

Ähnlich wie hier:

"In der Alpenrepublik Schweiz wird es deutschen Steuersündern zu brenzlig.

Wegen des geplanten Steuerabkommens zwischen Bern und Berlin fließen
Milliarden jetzt in asiatische Steueroasen - und das offenbar mit Hilfe Schweizer Banken, heißt es in einem Magazinbericht."
http://www.manager-magazin.de/finanzen/artikel/0,2828,729048,00.html  

17.11.10 20:00
1

36845 Postings, 7518 Tage TaliskerEr bringt

für Deutschland noch viel mehr, wenn er Werbung für die deutsche Fahne macht und (!) hier seine Steuern zahlt. Is doch ganz einfach.
Gruß
Talisker
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Tja, kann ja so sagen, kann nichts dazu sagen, ob das sein kann, oder nicht.

17.11.10 20:45
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16298 Postings, 6951 Tage quantas@aktienbär

http://www.manager-magazin.de/finanzen/artikel/0,2828,729048,00.html

und was hat nun dieser Artikel des managermagazins mit Vettel zu tun?

Vettel hat kein Schwarzgeld in der Schweiz, er versteuert hier legal.

Tut mir leid bemi, aber was Du hier heranziehst, da ist kein Fleisch am Knochen und hat mit der ganzen Angelegenheit nicht im Geringsten etwas zu tun!

Aber auf 197 gehst Du nicht ein, obwohl Deine (in 187) Wohnsitz-Behauptungen wiederlegt wurden.

Grüessli us Züri

quantas
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"Wir leben Zürich und Bangkok"

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