wenn er Familie hat, ist die Beihilfe höher, dann muß er sich nicht zu 50% privat versichern lassen. Gilt auch für seine Frau und seine Kinder. Ich glaub, die Beihilfe geht bis zu 80%, je nach Familienstand und Dienstherr. 80% ist übrigens auch der Satz, der bei Ruhestandsbeamten gilt, auch die müssen sich nur zu 30% versichern.
Ist er in der GKV, erhält er keine Beihilfe.
Die Krankenversicherung ist aus meiner Sicht nebensächlich, wenn man über "Privilegien" diskutieren will. Vorteile bieten z. B. die Pensionsregelungen und die Unkündbarkeit. Unkündbarkeit heißt ja z. B. auch, daß ein Beamter auf Lebenszeit (frühestens ab Erreichen des 27. Lebensjahres) nicht so einfach fliegen kann, wenn er zu dämlich ist, seinen Job zu machen. Der landet dann irgendwann im Vorruhestand, vor allem, wenn er es darauf anlegt. Bei Angestellten geht sowas faktisch gar nicht mehr, EU-Rente bekommt man kaum noch durch.
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