ein sensationelles urteil fällte soeben der bundesfinanzhof (BFH). demnach wird die spekulationssteuer vorerst nicht eingetrieben. anleger, die wegen gewinnen aus aktienspekulationen zur einkommensteuer veranlagt worden sin, können die aussetzung ihrer steuerbescheide verlangen. Az.: BFH: IX B 16/03.
der IX. senat des bfh bekundete ernstliche zweifel an der rechtmäßigkeit der bescheide. bislang sei völlig ungeklärt, ob die besteuerung von spekulationgewinnen überhaupt verfassungsgemäß sei. diese frage hatte der bfh selbst im letzten jahr dem bundesverfassungsgericht vorgelegt.
die finanzrichter sehen einen verstoß gegen den gleichbehandlungsgrundsatz, weil die derzeitigen rechtlichen und faktischen besteuerungsmöglichkeiten dazu führten, daß nur diejenigen von der finanzverwaltung veranlagt würden, die ihre gewinne aus aktienspekulationen in der steuererklärung angeben. die ehrlichen seien deshalb "die dummen".
Gruß ktim
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