In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EOP Biodiesel AG (Registergericht: Amtgericht Neuruppin HRB 7114), Geschäftszweig: Herstellung und der europaweite Handel mit Pflanzenölen und Bio-Diesel, Am Hünengrab 9, 16928 Pritzwalk, eingetragener Sitz: Pritzwalk, vertreten durch den Vorstand Herrn Jörg Jacob, Josef-Brocker-Dyk 43, 47803 Krefeld, vertreten durch den Vorstand Herrn Bengt Korupp, Winsener Landstraße 82, 21217 Seevetal, wurde am 01.03.2011, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Horst Piepenburg, Heinrich-Heine-Allee 20, 40213 Düsseldorf. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist am Freitag, 20. Mai 2011, 11:30 Uhr, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, Saal 325 (Berichts- und Prüftermin). Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über: - die Person des Insolvenzverwalters, - die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), - Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - die Verwertung des zur Insolvenzmasse gehörenden Vermögens (§ 159 InsO), - die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), - die Anhörung zu einer Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO). Ferner ist über folgende besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters zu beschließen (§ 160 InsO)
–§die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen.
–§die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand. Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 S. 3 InsO). Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Absatz 3 Satz 3 InsO). Vertreter von Gläubigern haben ihre Vollmachten einzureichen oder spätestens im Termin vorzulegen. Anmeldefrist: 20.04.2011 Neuruppin, den 01.03.2011 15 IN 559/10
|