ich meine, wenn man im Schwitzkasten ist und da sich nicht mehr selbst herauswinden kann,zumindest war es in meiner Zeit damals so auf dem Schulhof,ist der Kampf oder die Auseinandersetzung spätestens dann aber zu Ende.Ende,Schluss Feierband. Also das hätte der Richter hier doch auch sehen müssen ,dass derjenige hier,hier der Unterlegende,nicht noch weitergeht und dann in seiner angebl. Aussichtslosigkeit und aus seinem Frust als unterlegender heraus zum Äussersten greift.Im Schwitzkasten heisst ja nicht ,der will mich gleich umbringen,sondern er hat durch diesen Zwangshaltegriff seinen Gegner unmissverständlich gezeigt ,dass er diesen besiegt hat .Das er hätte der Unterlegende durch Handzeichen oder Laute ihm mitteilen können.Wenn das jeder so machen würde ,dann hätten wir viele Tote zu verzeichnen.Aber hier klafft die Verhältnissmässigkeit der Mittel,also wenn kein anderes adäquates gleichwertiges Mittel gegenüber dem dort Handelnden mehr verfügbar ist, eklatant auseinander. Der Nichtverurteilte, m.M. auch der Täter, hatte also die Situation wohl falsch wahrgenommen ,falsch gedeutet und eingeschätzt und ihm blieb wohl sodann keine "andere Wahl" mehr ,als ihn zu töten.Wohl ist er in seiner Ehre dermassen demütigt worden,dass er wohl so handeln musste.Es gab eben keine andere Option mehr.Und da schaltet in dem Momentum das Gehirn auf Durchzug.
|