Auch wenn der Sohn die Kosten nach Sylt zu tragen hätte, heißt das noch lange, nicht, dass er sie auch bezahlt.
Und wenn er sie auch bezahlt, dann höchstens, dann nur zum Selbstkostenpreis des Bundes. Denn müsste der Sohn die Reise nach Sylt selbst alleinig antreten, mit Zugüberfahrt über den Hindenburgdamm, dann wären die Kosten ganz andere. Und das sollte man hier nicht verschweigen. Das ist ja auch eine ganz klare Bevorteilung der jeweiligen Person und Vorteilnahme des Angehörigen. Also auch ein geldwerter Vorteil in Relation zu den tatsächlichen Kosten, die durch die An- und Abfahrt mit dem Auto und mit dem Autozug angefallen wären. Zudem hat das hier versicherungstechnische Gründe im Falle eines Unfalls oder anderen Unvorhersehbarkeiten den Sohn an den Kosten zu beteiligen. Ich weiß nicht, wo der gute Sohn der Lambrecht wohnt, aber zumindest wird die Diskrepanz der einzelnen Kosten immens sein und da nimmt man doch lieber den Flieger oder den Hubschrauber. Zum anderen sind das Sowieso- Kosten. Hier macht es nämlich keinen großen Unterschied, ob jetzt noch zusätzlich jemand als Person mitfliegt oder mitfährt. Die Kostenbeteiligung hat etwas mit Absicherung zu tun. Man kann zwar schreiben, dass er das bezahlt, das heißt aber noch lange nicht, dass es wirklich bezahlen wird. Ist der Urlaub erst beendet, verläuft das meist im Sande. In der History und in der Vergangenheit gibt es unzählige negative Beispiele dafür, dass, was man lauthals versprochen hat, dass alles plötzlich wie das Eis in der Sonne geschmolzen ist.
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