Sozialversicherte werden systematisch betrogen ...

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neuester Beitrag: 11.08.04 14:42
eröffnet am: 11.08.04 11:54 von: joachim Anzahl Beiträge: 35
neuester Beitrag: 11.08.04 14:42 von: 007Bond Leser gesamt: 4969
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11.08.04 13:10

19524 Postings, 8712 Tage gurkenfredschmus, du hast es erfasst.

danke für den artikel, der im prinzip das untermauert, was im eingangsposting gesagt wurde.


mfg
gf  

11.08.04 13:12

69033 Postings, 7698 Tage BarCodeGurkenfreddy: Danke für das I

Das ALG ist insofern beitragsabhängig, als es in der Höhe mit der Höhe deiner Beiträge korreliert. Das war bisher bei der ALH ebenso und wird jetzt zurecht abgeschafft. Die ALH ist nicht teil der Versicherungsleistung, sondern für die, die aus der Versicherungsleistung herausfallen. Insofern hat die Änderung der ALH auch keinen Enfluss auf deinen Vertrag.Nur ein Beispiel: Ich hatte einen Bekannten, der hat ein paar Monate gearbeitet, ganz gut verdient, dann kurze Zeit ALG bezogen und dann jahrelang ALH bekommen - bezogen auf die Höhe seines kurzen Jobs. (Er war allerdings Engländer, weiß nicht ob das für Deutsche auch gegolten hätte...) Jedenfalls fand ich das totalen Blödsinn!  Der hatte null Bock auf Job!Und: Wenn die Regierung dir die Bedingungen für ALG ändern sollte, bin ich einverstanden, wenn du dies nicht als gottgegeben ansiehst - wir wollen es ja nicht übertreiben. Gruß BarCode  

11.08.04 13:18

45711 Postings, 7824 Tage joker67@schmus , so isses o. T.

11.08.04 13:24

19524 Postings, 8712 Tage gurkenfredalles klar, leichtes mißverständnis....

leider ist in den letzten jahren ja auch an den bedingungen für ALG 1 herumgedoktort worden (zeitdauer der leistungsgewährung, höhe der leistung).
mit "nicht beitragsabhängig" meine ich die tatsache, daß ich, unabhängig von der zeitdauer meiner einzahlungen, nur für ein jahr leistungen erhalte. da ich oberhalb der beitragsbemessungsgrenze liege, ist meine leistung im v-fall also (relativ) konstant was die absolute höhe betrifft. die absolute höhe meiner beiträge steigt aber munter weiter. da das ganze staatlich verordnet ist, könnte man auch von "enteignung" sprechen.

mfg
gf  

11.08.04 13:47

8334 Postings, 8750 Tage maxperformance@ruhrpott jetzt verstehe ich

auch deine Phobie gegen die BILD-Zeitung,
haben die doch glatt 5% unterschlagen:

Berichtsmonat Juli 2004 Angaben in EURO:
Einnahmen durch Beiträge:      4,079 Mrd.
Arbeitslosengeld:              2,244 Mrd.

macht ziemlich genau 55%!
45% gehen den oben beschriebenen Weg aufgeteilt auf 55(!)
so genannte Eingliederungstitel (damit jeder einzelne
in einem unverdächtigen Umfang bleibt), darunter so klangvolle
Namen wie "Europäischer Sozialfonds" oder "Zuschüsse für
Massnahmen der Eignungsfeststellung".


Statistiken lesen lernt man wohl nicht auf den Verdi-Seminaren.....

gruß Maxp.  

11.08.04 13:51

69033 Postings, 7698 Tage BarCodeKleiner Karl der I.

Ich sitze hier an einem fremden Rechner, der abgeschottet ist, wie ein Hochsicherheitstrakt. Mit deinem Link oben zum Haushalt der "Agentur" komme ich deshalb irgendwie nicht vorwärts. Kannst du mir mal kurz sagen, was mit den restlichen 14 Mrd. passiert ist?  Gruß BarCode  

11.08.04 13:56

69033 Postings, 7698 Tage BarCode1. warens 18Mrd. und sehe 2. grade , dass MaxP

schon was dazu gepostet hat. Gruß BarCode  

11.08.04 13:56

3263 Postings, 9293 Tage DixieFalsch ruhrpott, falsch - mal wieder

Und bevor Du wieder mit Schaum vor dem Mund gegen Deine Lieblingzeitung wetterst, der Artikel stammt NICHT aus der BILD ;-)

Westarbeitsagenturen sind verschwenderischer

10. Aug 13:22


Im vergangenen Jahr hat die BA nahezu die Hälfte der Einnahmen für Arbeitsmarktpolitik ausgegeben. Um die Vermittlung effizienter zu gestalten, empfiehlt das IW Kürzungen bei teuren Agenturen zugunsten der preiswerteren.

Die damaligen Arbeitsämter haben im vergangenen Jahr rund 21 Milliarden Euro (!) und damit 44 Prozent (!) der Beitragseinnahmen für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM), Fort- und Weiterbildung, Eingliederungshilfe sowie Strukturanpassungsmaßnahmen gezahlt. Wie das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln am Dienstag mitteilte, fallen die Ausgaben der einzelnen Arbeitsamtbezirke für die Vermittlung eines Arbeitslosen dabei sehr unterschiedlich aus.

So errechnete das Institut eine durchschnittliche Aufwendung von 33.400 Euro der einzelnen damaligen Arbeitsamtsbezirke im Jahr 2002, um einen Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln. Nach Angaben des IW betrugen die Aufwendungen des Arbeitsamtes Karlsruhe für eine Vermittlung nur durchschnittlich 6700 Euro, während die Arbeitsämter in Ostberlin im Schnitt 85.400 Euro für die Wiedereingliederung eines Langzeitsarbeitslosen ausgegeben hätten.

Nach Vorschlag des IW sollen die effizienteren, inzwischen in Arbeitsagenturen umbenannten Behörden stärker gefördert werden. Die teureren Arbeitsagenturen wie Ostberlin sollten demnach um zehn Prozent gekürzt werden. Würden die freiwerdenden Gelder an die preiswerteren Agenturen fließen, könnten den IW zufolge «rechnerisch 20.000 Arbeitslose mehr eingegliedert» werden. Zusätzlich erwarte das IW weitere Einspareffekte der «ausgabefreudigeren» Bezirke, wenn diese von ABM auf Eingliederungszuschüsse umstiegen. «ABM ist eine teure und wenig effiziente Maßnahme, um Arbeitslose zu vermitteln», hieß es.


Mehr Verschwendung im Westen

In Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit werde es weiter schwieriger und teurer sein, einen Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln, räumte das IW ein. Unter Berücksichtigung der regionalen Arbeitslosenquoten gäbe es jedoch in Ost- wie Westdeutschland sparsame und verschwenderische Ämter.

Das IW errechnete auf der Grundlage der regionalen Arbeitslosenquote durchschnittliche Aufwendungen der Agenturen. Nach Ergebnissen einer IW-Berechnung hat das Arbeitsamt Mainz 18.900 Euro pro Langzeitarbeitslosen mehr aufgewendet als andere Bezirke mit vergleichbaren Arbeitslosenquoten. Auch Wuppertal habe 14.800 Euro pro Kopf mehr ausgegeben als das IW als statistischen Durchschnitt errechnet hat. Oberhausen hingegen kommt demnach mit 22.400 Euro weniger Geld aus, um einen Arbeitslosen zu vermitteln. Karlsruhe wende durchschnittlich 16.800 Euro weniger für die Vermittlung eines Arbeitslosen aus, hieß es weiter.

ABM ist laut Bundesagentur für Arbeit (BA) ein Förderinstrument des zweiten Arbeitsmarktes, um Langzeitarbeitslosen für ein Jahr die Möglichkeit einer Beschäftigung in einem Verein oder öffentlichen Einrichtung zu geben. Eingliederungshilfe und Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM) sind Förderinstrumente des ersten Arbeitsmarktes, bei denen Zuschüsse an Arbeitgeber gezahlt werden, damit sie Langzeitarbeitslose einstellen. Laut BA-Internetseite ist die im Februar 2004 erfolgte Zusammenlegung der Förderinstrumente ABM und SAM «rein verwaltungstechnischer» Natur. (nz)



 

11.08.04 14:10

7336 Postings, 8000 Tage 54reabüber die jahre ist die

arbeitsargentur zu einem bürokratischem monster herangewachsen. kümmern dürfte sie sich nur um das arbeistlosengeld und eine unterstützung bei den vermittlung bieten.

- abm-maßnahmen sind regionale wirtschaftsstrukturmaßnahmen und gehen nur den steuerzahler etwas an

- kindergeldverwaltung hat absolut nichts mit arbeitslos zu tun

- umschulung ist sache des steuerzahlers so wie bei den universitäten

- wieso eine verwaltung der sozialhilfe delux

ich bin auch der meinung, dass fast eine halbierung der beiträge möglich wäre. die beiträge, die darüber hinausgehen sind verfassungswidrig. natürlich gibt es zuschüsse aus dem steuertopf für die versicherungsfremden leistungen - allerdings nur nach kassenlage. deshalb muß eine saubere trennung her. das gilt auch für viele jammerer hier  im board: alg2 hat damit überhaupt nichts zu tun und gehört auch nicht reingemischt.

 

11.08.04 14:42

24273 Postings, 9091 Tage 007BondEs kommt noch dicker:

Wirtschaftsministerium will Telekommunikations-Überwachung ausdehnen

Der dreijährige Streit um die aktuelle Version der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) steckt den betroffenen TK-Unternehmen, Wirtschaftsverbänden und Datenschützern noch fest in allen Gliedern. Da legt das Bundeswirtschaftsministerium schon wieder kräftig Zündstoff nach. Laut einem neuen Entwurf für das umkämpfte Paragrafenwerk, der heise online vorliegt, sollen die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsanlagen nebst Internet-Providern künftig zum Abhören sämtlicher TK-Kennungen verdonnert werden.  

Das Spektrum würde demnach von IP-Adressen über Handy-Gerätenummern anhand der IMEI (International Mobile Equipment Identity) bis zu kompletten Funkzellen oder WLAN-Hotpots reichen. Zudem will das Wirtschaftsministerium auf Betreiben des Justizressorts die Auslandsüberwachung ausweiten. Vom Bundesinnenministerium kam darüber hinaus die Anregung, auch gleich die Vorschriften zum präventiv-polizeilichen "kleinen" Lauschangriff in die TKÜV zu integrieren. Dazu kommen zahlreiche Detailänderungen, die es nichtsdestoweniger in sich haben.

.. und wann werden wir alle in Ketten gelegt, damit von uns keine Gefahr mehr ausgeht??  

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