Frage: Spekulationssteuer Hausverkauf?

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neuester Beitrag: 13.03.08 13:08
eröffnet am: 13.03.08 12:30 von: Franke Anzahl Beiträge: 19
neuester Beitrag: 13.03.08 13:08 von: Jessyca Leser gesamt: 4540
davon Heute: 1
bewertet mit 1 Stern

13.03.08 12:30
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11328 Postings, 7340 Tage FrankeFrage: Spekulationssteuer Hausverkauf?

Haben 2001 ein Haus von der Oma geschenkt bekommen (die seit 40 Jahren drin lebte). Wir zogen ebenfalls mit ein und übernahmen die Pflege. Da die Immobilie jetzt nicht mehr benötigt wird und wir in ein anderes Haus ziehen , möchten wir verkaufen.

Fällt eine Spekulationssteuer an da wir das objekt noch keine 10 Jahre selbst besitzen?


Danke  

13.03.08 12:32
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4742 Postings, 6135 Tage stan2007wir halten fest:oma ist tot,oder pflegeheim?

ich bin nicht zu 100% sicher,aber zu 75% würde ich sagen,bist du noch in der spekufrist und mußt dich noch 3 jahre gedulden...aber ich lasse mich auch gerne von fachleuten belehren...  

13.03.08 12:34

11328 Postings, 7340 Tage Franke..

Pflegeheim,..dachte ich auch hab aber im netz unterschiedliche Meinungen gelesen.zb...da das haus von uns bewoht war(nicht vermietet) fällt angeblich nichts an.  

13.03.08 12:36

13011 Postings, 6989 Tage Woodstorewarum verkaufen!??

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Woodstore
Großes fällt in sich selbst zusammen: Diese Beschränkung des Wachstums hat der göttliche Wille dem Erfolg aufgelegt.

13.03.08 12:44

11328 Postings, 7340 Tage Frankehab noch

zwei Immos, das hier ist ein Haus mit Nebengebäude (Scheune),Garage und 2000 Grund..ist mir einfach zuviel arbeit, auch vermietet muß ich mich darum kümmern.  

13.03.08 12:48
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25551 Postings, 8374 Tage Depothalbiererwenn du soviel vermögen hast, spendier

doch einfach ein paar kröten einem guten(!!) steuerberater, der wird dir schon ausrechnen,was für deine pers. sit. am besten ist.  

13.03.08 12:49

13011 Postings, 6989 Tage Woodstorestimmt @dh

die paar öken sollten wenigstens übrig sein....verkaufen
kann man dann immer noch!
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Woodstore
Großes fällt in sich selbst zusammen: Diese Beschränkung des Wachstums hat der göttliche Wille dem Erfolg aufgelegt.

13.03.08 12:50
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10545 Postings, 6179 Tage blindesHuhnFällt nix an,

1. nur privat genutzt
2. biste wohl kein Makler

Ich hab vor 5 Jahren auch mein Haus verkauft, da wars genauso!
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...where incompetence meets confusion....

13.03.08 12:50

11328 Postings, 7340 Tage Frankehat nichts mit vermögen zu tun...

wollt nur infos sammeln.mit steuerberater mach ich eh...  

13.03.08 12:52
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25551 Postings, 8374 Tage Depothalbiererstinkeldipief würde ich auch denken,daß nix

anfällt, weil oma ja clever war und schon zu lebzeiten verschenkt hat.

vor allem:nix überstürzen.  

13.03.08 12:52
5

19 Postings, 8851 Tage mlauxiSpekulationssteuer

Spekulationssteuer fällt für eigengenutzte Immobilien nicht an, wenn diese im Jahr der Veräusserung und in den beiden Vorjahren eigengenutzt wurden.

http://bundesrecht.juris.de/estg/__23.html  

13.03.08 12:53

11328 Postings, 7340 Tage Frankedanke hühnchen...

13.03.08 12:55

13011 Postings, 6989 Tage Woodstorewas'n eigentlich mit der Schenkungssteuer??

ISt doch sicher gezahlt worden damals (2001) oder?
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Woodstore
Großes fällt in sich selbst zusammen: Diese Beschränkung des Wachstums hat der göttliche Wille dem Erfolg aufgelegt.

13.03.08 12:56
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8051 Postings, 7708 Tage RigomaxIch bin nicht ganz sicher, aber ich

vermute, daß da keine Steuer anfällt.

Zumindest gilt folgendes: Wenn jemand Aktien erbt, beginnt mit dem Erbfall keine neue 1-Jahres-Frist. Wenn also der Erblasser die Aktien schon zwei Jahre lang hatte, könnte der Erbe sofort steuerfrei einen evtl. Kursgewinn realisieren.

Und nun der Analogieschluß: Im allgemeinen werden Schenkungen steuerlich wie Erbschaften behandelt. Und warum sollten Immobilien anders behandelt werden als Aktien (abgesehen von der unterschiedlichen Länge der Frist)?

Aber wie gesagt: Sicher bin ich da nicht. Die Wege des Steuerrechts sind verschlungen und mit normaler Logik nicht immer erklärbar. Frag einen Steuerberater.

Falls aber doch durch die Schenkung die Frist neu zu laufen beginnt: Dann ist immer noch die Frage, wie hoch der Wert des Hauses zum Zeitpunkt der Schenkung war. Der war vielleicht viel höher, als Ihr in Eurer Bescheidenheit damals gedacht habt. Und das würde natürlich den Spekulationsgewinn schmälern.

Und noch was: Diese Überlegungen gelten nur für den Fall, daß Oma wirklich _das Haus_ verschenkt hat. Wenn sie Euch lediglich _Geld_ geschenkt hat, um das Haus zu erwerben, sieht das natürlich vollkommen anders aus.  

13.03.08 12:56

11328 Postings, 7340 Tage Frankejoooooo

..klar wurde gemacht.  

13.03.08 12:59
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1115 Postings, 5897 Tage .Tony Wonderfulso isses,

Zwei Jahre bei Anschaffung und Eigenutzung, ansonsten 10 Jahre und da das Haus ja keine Anschaffung war, kannst du eh immer verkaufen. Erbschaft und Schenkung fallen da sowieso raus!  

13.03.08 13:03
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11328 Postings, 7340 Tage FrankeLeute

ich DANKE euch....

...doch nicht so verkehrt hier das board.  

13.03.08 13:06
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2630 Postings, 6227 Tage bb28@franke

mlauxi hats schon auf den punkt gebracht

würde dennoch versuchen mir einen liquiden mieter zu suchen
wenn die wohnlage gut ist
imobilien sind wie ein klumpen gold
mal weniger mal mehr wert
aber immer noch da selbst wenn die geldentwertung noch zunimmt ;-)
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Neid muß man sich erarbeiten,Mitleid gibts umsonst

13.03.08 13:08
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5215 Postings, 8241 Tage JessycaDer Bundesfinanzhof hat entschieden:

Ab wann rechnet sich die Zehnjahresfrist, wenn Haus und/oder Grundstück geerbt wurden: ab Todestag, ab Übergabe des Erbscheins oder ab Eintragung ins Grundbuch?

Weder - noch!!

Maßgebend ist der Zeitpunkt "des entgeltlichen Erwerbs", entschied der Bundesfinanzhof schon vor Jahren. (Az.: VI 300/63 U)

Das bedeutet: In den Fällen, in denen jemand ein geerbtes Haus verkauft, ist der "Spekulationsgewinn" nur dann zu versteuern, wenn der Rechtsvorgänger (die Oma) die Immobilie innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Verkauf erworben hatte.

Von welchem "Gewinn" wird dann ausgegangen?
Es kommt auf die damaligen Anschaffungskosten und den nun beim Verkauf erzielten Preis an. Auch diese Regelung geht auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs zurück. (Az.: IX R 149/83) WB. Nur wenn der Verkaufspreis höher ist als der damalige Anschaffungspreis, fällt Gewinn an.
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