An die net AG z.Hd. Herrn Vorstand Stefan Immes
Der Verbund der Kleinaktionäre stellt Gegenanträge zu den Tagesordnungspunkten (TOP) 3, 4 a, 4 c und 4 d der Hauptversammlung der net AG am 27.05.2008 in Frankfurt. Die Begründung zu TOP 4 gilt jeweils für die TOP 4 a, 4 c und 4 d.
Zum TOP 3 „Beschlussfassung über die Entlastung des Alleinvorstandes“ beantragen wir
Dem Alleinvorstand keine Entlastung zu erteilen.
Begründung:
1. Mängel in der Geschäftsführung Die enorm gestiegenen Forderungen und gleichzeitig die radikale Verringerung bei den liquiden Mittel lassen klare Mängel in der ordentlichen Geschäftsführung erkennen. 2. Keine klare Richtung in der Firmen-, Wirtschafts- und Geschäftspolitik erkennbar Obwohl man im März 2007 einen Spinn Off (Börsengang) beabsichtigte und noch im Dezember 2007 von 100 Millionen Euro Umsatz für 2010 sprach, will man heute den Großteil und Hauptumsatzträger der net AG verkaufen. Die Erwartungen, Ankündigungen und Planzahlen werden je nach belieben verändert oder korrigiert. 3. Fremdfinanzierte Zukäufe Obwohl man sich die Schuldenfreiheit wieder bitter erkauft hat und keine Kapitalmaßnahmen in naher Zukunft geplant waren, hat man sich wieder enorm in die Schulden gestürzt. Die net AG hat wieder alle Firmenanteile als Sicherheiten verpfändet. 4. Unternehmerische Fehlleistungen Durch zahlreiche unternehmerische Fehlleistungen in der Vergangenheit haben die Aktionäre in den letzten 7 Jahre einen immensen Vermögensverlust an den Kapitalmärkten erlitten. Das mangelnde Vertrauen und die mangelnde Wertschätzung der Aktionäre gegenüber dem Alleinvorstand werden im Kursverlauf des letzten Jahres mehr als dokumentiert.
Zum TOP 4 „Beschlussfassung über die Entlastung der Aufsichtsräte“ beantragen wir
Den Aufsichtsräten Dirk Niebergall (TOP 4a), Theo Reichert (TOP 4c) und Frank Hock (TOP 4d) keine Entlastung zu erteilen.
Begründung:
1. Unternehmerische Fehlleistungen Der Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit hat es an einer effektiven Überwachung der Geschäftsführung des Alleinvorstandes mangeln lassen. Er hat mit seiner Zustimmung zu den Geschäften nicht den strategischen und operativen Einfluss wahrgenommen, der den Erwartungen an seine Funktion entspricht (§ 111 AktG). 2. Unangemessene variable Vergütung des Alleinvorstandes und Aufsichtsratsvergütung Die variable Vergütung des Alleinvorstandes ist unangemessen hoch im Vergleich zu anderen vergleichbaren Unternehmen. Sie spiegelt auch in keinster Weise die Wertentwicklung des Unternehmens der letzten Jahre. Hier werden die besten Kennzahlen zur Bewertung herangezogen. Während der Aktionär durch Fehlleistungen in der Vergangenheit immense Vermögensverluste hinnehmen musste hat sich das Vorstandsgehalt fast verdoppelt und die Aufsichtsratsvergütungen mehr als verdreifacht. 3. Ehemalige Aufsichtsräte bekommen Beraterfunktionen Es ist nicht üblich, dass ehemalige Aufsichtsräte durch Beraterfunktionen kurz nach dem Ausscheiden indirekt Einfluss in die Geschäftsführung/Geschäftsentwicklung nehmen. Solche Maßnahmen erwecken eher den Eindruck, dass man sich hier die „Bälle“ gegenseitig zuschiebt.
Sie können sich diesen Anträgen anschließen, indem Sie bei den Tagesordnungspunkten 3, 4 a, 4 c und 4 d jeweils mit NEIN stimmen oder mit uns über r-rothkopf@t-online.de in Kontakt treten.
Der Verbund der Kleinaktionäre bittet jedem Aktionär von seinem Stimmrecht Gebrauch zu machen. Zugleich bittet der Verbund der Kleinaktionäre den TOP 7 und TOP 8 mit JA zu stimmen, denn damit würden der net AG einmalig Mittel in Höhe von ca. 1 Million Euro zufließen. Danke!
Verbund der Kleinaktionäre
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