Nicht jeder Leerverkauf wird im Bundesanzeiger veröffentlicht! Bei Norcom könnte man bis zu 10626 Aktien (0,5% der ausgegebenen Aktien) leer verkaufen ohne das es im Bundesanzeiger veröffentlich wird:
Hält eine natürliche oder juristische Person signifikante Netto-Leerverkaufspositionen in Aktien oder öffentlichen Schuldtiteln, die an einem Handelsplatz der EU gehandelt werden, sind diese seit dem 1. November 2012 gemäß der EU-LeerverkaufsVO[22] der zuständigen Behörde zeitnah – konkret bis 15:30 Uhr des nächsten Handelstages nach ihrer Entstehung[23] – anzuzeigen. Dies gilt ggf. auch für ungedeckte Positionen in Credit Default Swaps auf öffentliche Schuldtitel.
Eine „Netto-Leerverkaufsposition“ liegt vor, wenn die Anzahl der gehaltenen Short-Positionen die Anzahl der gehaltenen Long-Positionen übersteigt, also quasi ein Überhang an Short-Positionen besteht.
Bei Aktien liegt beispielsweise Signifikanz vor, wenn die Netto-Leerverkaufsposition 0,2 % oder mehr des ausgegebenen Aktienkapitals beträgt („Meldeschwelle“). Werden 0,5 % oder mehr erreicht, werden die Positionen der Öffentlichkeit offengelegt („Offenlegungsschwelle“).
In Deutschland sind offengelegte Netto-Leerverkaufspositionen dem Bundesanzeiger zu entnehmen.
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