Steinhoff International Holdings N.V.

Seite 10524 von 14448
neuester Beitrag: 16.04.24 07:34
eröffnet am: 02.12.15 10:11 von: BackhandSm. Anzahl Beiträge: 361194
neuester Beitrag: 16.04.24 07:34 von: Squideye Leser gesamt: 85516898
davon Heute: 21361
bewertet mit 318 Sternen

Seite: Zurück 1 | ... | 10522 | 10523 |
| 10525 | 10526 | ... | 14448  Weiter  

12.08.20 14:01

655 Postings, 1682 Tage KrankerTypLöschung


Moderation
Zeitpunkt: 12.08.20 14:23
Aktionen: Löschung des Beitrages, Nutzer-Sperre für 1 Tag
Kommentar: Nutzerhetze

 

 

12.08.20 14:02

2740 Postings, 2669 Tage Hai123456Löschung


Moderation
Zeitpunkt: 12.08.20 14:23
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - Beschäftigung mit Usern - bitte kehren Sie zum Threadthema zurück.

 

 

12.08.20 14:10
3

314 Postings, 4894 Tage VentusJungs... sagt mal ehrlich...

...wird euch das nicht selbst irgendwann zu blöd?  

12.08.20 14:15
1

3809 Postings, 3465 Tage SanjoAn alle Longies

Erst wieder hier reinschauen wenn eine DGAP von SH kommt oder der Kurs sich nennenswert bewegt.
Schöne Tage noch!
P.s. Wo ist eigentlich MT?
Long und Plopp  

12.08.20 14:24
1

12 Postings, 1345 Tage Simsal_labimLöschung


Moderation
Zeitpunkt: 13.08.20 08:20
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Verdacht auf Spam-Nutzer

 

 

12.08.20 14:25

4178 Postings, 1750 Tage Investor GlobalBobbyTH :

#263326
Wenn ich als Beispiel, die Firma verkaufe, verkaufe ich diese ja nicht zum Buchwert.
Dann hätte der Käufer die Möglichkeit den Goodwill wiederum ab zu schreiben.

Aber ich kann doch keine Abschreibung reaktivieren. Anbei, wie ich auf 100% Zustimmung komme.


13 HGB ist eine Erläuterung des Zeitraums, über den ein entgeltlich erworbener Geschäfts- oder
Firmenwert abgeschrieben wird, anzugeben. Sofern der Zeitraum nicht verlässlich geschätzt werden kann,
ist der Geschäfts- oder Firmenwert über einen Zeitraum von 10 Jahren abzuschreiben (§ 253 Abs. 3 Satz 4 HGB).

https://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4fts-_oder_Firmenwert


Geschäfts- oder Firmenwert Definition
Der Geschäfts- oder Firmenwert (kurz: GoF) als ein Bestandteil des immateriellen Anlagevermögens ist
in § 246 Abs. 1 Satz 4 HGB definiert.
Der Geschäftswert bzw. Firmenwert entsteht unter Umständen in der Bilanz des Käuferunternehmens bei dem Erwerb
eines anderen Unternehmens mit einem asset deal, d.h. dem Erwerb der Vermögensgegenstände und Schulden
eines Unternehmens (und nicht der Anteile — das wäre ein share deal).

Der Geschäfts- oder Firmenwert ist nach § 246 Abs. 1 Satz 4 HGB der Unterschiedsbetrag, um den die für die Übernahme
eines Unternehmens bewirkte Gegenleistung (i.d.R. der Kaufpreis) den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände des
Unternehmens abzüglich der Schulden im Zeitpunkt der Übernahme (d.h. es geht um die Zeitwerte inkl. stiller Reserven,
nicht die Buchwerte) übersteigt.
Der Firmenwert repräsentiert die Faktoren des unternehmerischen Erfolgs, die nicht in der Bilanz stehen, aber bei einem
Unternehmenskauf mit vergütet werden: z.B. das über die Jahre erworbene gute Image, der Markenname, der Kundenstamm
oder das Know-how der Mitarbeiter – oftmals sind diese Faktoren viel bedeutender als die in der Bilanz ausgewiesenen
Vermögensgegenstände wie Maschinen und Vorräte.
Der Geschäfts- oder Firmenwert ist nicht der Unternehmenswert — der Unternehmenswert ist der in einer Unternehmensbewertung
ermittelte Wert oder der Kaufpreis (vgl. Beispiel unten).
Auch im Konzernabschluss kann sich ein Geschäfts- oder Firmenwert im Zuge der Kapitalkonsolidierung nach § 301 HGB ergeben.
Der Geschäfts- oder Firmenwert gilt als zeitlich begrenzt nutzbarer Vermögensgegenstand, d.h., er muss planmäßig abgeschrieben
werden. Falls dabei mehr als 5 Jahre Nutzungsdauer angesetzt werden, ist dies im Anhang zu begründen (§ 285 Nr. 13 HGB).
Die ab 2016 gültige Regelung des § 253 Abs. 3 Satz 3 und 4 HGB (eingefügt durch das BilRUG) sieht vor, dass sofern die
Nutzungsdauer eines Firmenwerts in Ausnahmefällen nicht verlässlich geschätzt werden kann, die planmäßige Abschreibung über
10 Jahre vorzunehmen ist (derartige Ausnahmefälle gibt es kaum, eine Schätzung ist i.d.R. möglich). Zudem ist ab 2016 im Anhang
bzw. Konzernanhang jeweils eine Erläuterung des Abschreibungszeitraums des Firmenwerts gefordert
(§ 285 Nr. 13 HGB, § 314 Abs. 1 Nr. 20 HGB), d.h. nunmehr unabhängig von der Länge der angewendeten Nutzungsdauer.

Erläuterung und Berechnung des Firmenwerts
Das Käuferunternehmen zahlt 200.000 €; um den Betrag vermindert sich das Bankguthaben von 1.000.000 € auf 800.000 €.
Dafür erhält es zum einen das Sachanlagevermögen in Höhe von 200.000 € sowie die Schulden in Form des Bankdarlehens in
Höhe von 120.000 €.
Das Käuferunternehmen zahlt also für das Nettovermögen in Höhe von 80.000 € (200.000 € Vermögen abzgl. 120.000 € Schulden)
200.000 €.
Der Differenzbetrag in Höhe von 120.000 € ist der Geschäfts- oder Firmenwert.
Mit dem Kaufpreis werden auch Faktoren vergütet, die nicht in der Bilanz stehen, z.B. Kundenstamm, Markenname, Image,
nicht aktivierte Patente etc.
Der Kaufpreis für Unternehmen liegt deshalb in der Regel (wesentlich) über dem Buchvermögen.
Abschreibung Firmenwert

Der Firmenwert in Höhe von 120.000 € könnte z.B. über 5 Jahre linear abgeschrieben werden, d.h. die jährliche Abschreibung
beträgt dann 24.000 €.
Abschreibungsdauer Firmenwert
Die Abschreibungsdauer des Firmenwerts nach HGB liegt im (sachlich begründeten) Ermessen des Unternehmens und kann z.B.
5 oder 10 Jahre umfassen.
Steuerlich hingegen ist der Geschäfts- oder Firmenwert über 15 Jahre abzuschreiben (§ 7 Abs. 1 Satz 3 EStG).
Im Falle einer dauerhaften Wertminderung des Firmenwerts ist außerplanmäßig abzuschreiben (vgl. Niederstwertprinzip).

Originärer Firmenwert
In einem Unternehmen entsteht im Laufe der Jahre z.B. durch Werbekampagnen (Markenaufbau) oder den Aufbau eines
Kundenstamms ein sogenannter originärer Firmenwert, d.h. ein selbst geschaffener Firmenwert.
Der originäre Firmenwert wird im Gegensatz zum derivativen Firmenwert nicht bilanziert.
GoF im Konzernabschluss
Im Konzernabschluss ergibt sich ein Geschäfts- oder Firmenwert ggfs. im Rahmen der Kapitalkonsolidierung.
Nach § 301 Abs. 3 Satz 1 HGB ist ein nach Verrechnung verbleibender Unterschiedsbetrag in der Konzernbilanz,
wenn er auf der Aktivseite entsteht, als Geschäfts- oder Firmenwert auszuweisen.
Insofern resultiert der Geschäfts- oder Firmenwert im Konzernabschluss – im Gegensatz zum Einzelabschluss –
aus einem share deal (das Mutterunternehmen erwirbt eine Beteiligung an einem Tochterunternehmen).

https://welt-der-bwl.de/Firmenwert-Gesch%C3%A4ftswert

 
Angehängte Grafik:
firmenwert.png (verkleinert auf 64%) vergrößern
firmenwert.png

12.08.20 14:29
2

8036 Postings, 2147 Tage BobbyTH@Investor Global

Also das HGB zu bemühen ist der komplett falsche Absatz. Steinhoff bilanziert nach IFRS.  

12.08.20 14:35
3

8036 Postings, 2147 Tage BobbyTH@Investor Global

Ihr habt ja beide, also auch der 1000%, schon Recht mit eurer Aussage. Ich wollte nur sicher sein das ihr beide die richtige gesetzliche Grundlage dafür bemüht. Lösung sollte sein: IAS 36.124

Will jetzt aber nicht Oberlehrerhaft mich darstellen, kommt auch nicht von mir. Kannst es nachlesen: https://www.iasplus.com/de/standards/ias/ias36

 

12.08.20 14:40

4178 Postings, 1750 Tage Investor GlobalBobbyTH :

Steinhoff bilanziert nach IFRS

OK,
Hast du diesbezüglich Info, was die Abschreibungen unterscheidet ?
Frage, ist rein informativ gemeint.  

12.08.20 14:42

4178 Postings, 1750 Tage Investor GlobalBobbyTH :

Danke
hat sich wohl gerade überschnitten.  

12.08.20 14:49

246 Postings, 1792 Tage TomFord...@Bobby

Sehe ich genauso. Erst recht bei außerplanmäßigen Abschreibungen, die ja nun mal auch gelaufen sind,
Und die Gründe sich dafür eben geändert haben.....  

12.08.20 14:50
1

8036 Postings, 2147 Tage BobbyTH@Investor Global

Um deiner Frage  zu den unterschiedlichen Abschreibungen und deren Handling im Vergleich IFRS und HGB müsste ich wohl eine Klausur schreiben. Da ich schon recht lange das Internet dazu bemühe kann ich nur aus der Erfahrung heraus sagen das es einige Details sind.

Also im Grunde sind beide Gleich, schließlich handelt es sich ja bei Beidem um Grundsätze der Rechnungslegung.

Beim HGB ist jedoch explizit die Wertaufholung bei immateriellen Wirtschaftsgütern untersagt. Bei der IFRS gibt es jedoch, zumindest verstehe ich es so, auch bei immateriellen Wirtschaftsgütern ein Wertaufholungsgebot. Da ich jedoch noch keine konkrete Grundlage gefunden habe, nimmst du bitte meine Stellung nicht als Fakt an. Sobald ich die Grundlage dazu verifizieren konnte, werde ich es hier kundtun.

Hinsichtlich kommender Bilanzen würde solch eine Möglichkeit ganz neue Sichtweisen auftun.

So nebenbei, im HGB und bei IFRS gibt es ein Wertaufholungsgebot bei materiellen Gütern nach außerplanmäßiger Abschreibung.

 

12.08.20 14:51

6419 Postings, 1861 Tage ShoppinguinNatürlich gibt es Wege, alte Abschreibungen

von Goodwill zu "reaktivieren". Über Umwege

1) Erschaffung eines IP  (z.B. wertvolle Marke des gekauften Unternehmens, dessen Goodwill abgeschreiben wurde)
2) sale-and-leaseback des IP

Taucht dann zwar nicht mehr als Goodwill auf, funktioniert aber.

Dieses könnte (ganz rein zufällig) bei Steinhoff über die Delaware CO-INVEST STEINHOFF SPV I, LLC  laufen.  Im Zusammenspiel mit Grosvenor  (kanadisch-britische Finanzier ).

Jetzt ergibt die "SPV" = Special Purpose Vehicle langsam einen Sinn....  

12.08.20 14:51

8036 Postings, 2147 Tage BobbyTH@TomFord

Die Gründe sind genannt, von dir, von mir und auch schon zuvor von einigen Anderen. Für mich gilt es nun die Grundlagen dazu aufzufinden.  

12.08.20 14:55

8036 Postings, 2147 Tage BobbyTH@ Shoppinguin

Steinhoff macht keine Trickserei mehr, somit ist das ausgeschlossen :)) Aber die Abschreibung aus die Matrazenfirma, die kann bei wieder erfolgter vollen Bilanzierung, glaube muss sogar, wieder zugeschrieben werden.  

12.08.20 14:57

8036 Postings, 2147 Tage BobbyTH@ Shoppinguin

da fehlte noch Text von mir.

zu 2) sale-and-leaseback des IP

Das Ergebnis sehen wir ja in der HJB 2020. Höherer negatives EK da  2,7, oder 2,3 Milliarden an Nutzungsrechten eingetragen werden musste.

Für mich nicht die idealste Lösung.  

12.08.20 15:08

2280 Postings, 1976 Tage tues@BobbyTH

Steinhoff müsste ja mit der Gießkanne  die verpfändeten Untenehmen unterstützen.
Wenn da jetzt einzelne Einheiten sich selbst befreien können, dann werden Sicherheiten für neue
Kredite freigesetzt. Gordischer Knoten durchschlagen und so.?
Wenn ich Quatsch schreibe...einfach überlesen.  

12.08.20 15:10

6419 Postings, 1861 Tage ShoppinguinGrosvenor Börsengang...

12.08.20 15:18

8036 Postings, 2147 Tage BobbyTH@tues

Quatsch schreiben nur Neuanmeldungen und deren gesperrten Altanmeldungen.

Ich gebe aber zu das ich deinen Post nicht in Einklang zum Goodwill bringen kann.  

12.08.20 15:28

2280 Postings, 1976 Tage tuesMit Goodwill

kenn ich mich wieder mal noch nicht aus.
Ich meine wenn die Mutter es schwerer hat, dann ists für ne Tochter vielleicht leichter.
Vonwegen Idealste Lösung.  

12.08.20 15:33

8036 Postings, 2147 Tage BobbyTHKönnte das die Lösung Goodwill sein?

Nochmal zur Wertaufholung Goodwill

PwC schreibt in einer 141 seitigen Bericht zum Konzernabschluss nach IFRS:

Hinblick auf Angaben zum erzielbaren Betrag für nicht-finanzielle  Vermögenswerte

Diese Änderung stellt nach der Einführung des IFRS 13 klar, dass der erzielbare
Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der ein wesentlicher Goodwill
oder bedeutende immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer
zugeordnet wurden, nur dann erforderlich ist, wenn für die zahlungsmittel-
generierende Einheit in der laufenden Berichtsperiode eine Wertminderung bzw.
Wertaufholung erfasst wurde.

Ferner werden Angabepflichten für den Fall eingeführt, dass eine Wertminderung bzw. Wertaufholung besteht und der erzielbare Betrag auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten ermittelt wurde.

Gilt für die Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen.  

12.08.20 15:35

246 Postings, 1792 Tage TomFord@Shopping..

Siemens macht mit dem Marken-Trick 9,5 Milliarden Euro


Hat sogar Siemens gemacht....!!!  

12.08.20 15:36

8036 Postings, 2147 Tage BobbyTH@tues

Ich sehe es so: wenn die Mutter (Steinhoff International)nicht mehr Mutter wäre, die Tochter dann nicht mehr die Tochter, dann könnten ehemalige Familienmitglieder bei entsprechend guten Geschäften sicherlich günstigere Darlehn oder Kredite bekommen.

Aber das würde dem Kurs mal gar nix helfen da die Tochter nimmer zur Mutter gehört :))  

12.08.20 15:39
4

3129 Postings, 2284 Tage __Dagobertich habe die goodwill-Lösung

ich würde es den Joostschen Vorgaben so machen:

Sie verkaufen mir die Markenrechte um eine Million und ich verkaufe sie um eine Milliarde zurück - boom - goodwill 1 mrd.

ist auch gerne mit höheren Zahlen machbar.  

12.08.20 15:44

8036 Postings, 2147 Tage BobbyTH@ __Dagobert

Bei deiner Rechnung stimmt etwas nicht, 1 Milliarde Goodwill  würde nur heraus kommen wenn du die Markenrechte für 1 Milliarde plus 1 Million zurück kaufen würdest. Ansonsten stimmt am Ende deine Bilanzsumme nicht die ja immer ausgeglichen sein  muss. :))

So nebenbei: Goodwill braucht man eigentlich nicht. Aber die anderen abgeschriebenen nicht finanziellen Vermögenswerte wieder aufholen, des wär nicht schlecht für die Bilanz von Steinhoff.  

Seite: Zurück 1 | ... | 10522 | 10523 |
| 10525 | 10526 | ... | 14448  Weiter  
   Antwort einfügen - nach oben