"Sollte die im vorstehenden Absatz erwähnte Eigenkapitalrestrukturierung von den Aktionären auf der Hauptversammlung nicht genehmigt werden, ist beabsichtigt, dass 100 % der wirtschaftlichen Anteile und Stimmrechte am Eigenkapital der Gruppe nach dem Abschluss entweder im Rahmen eines niederländischen Restrukturierungsverfahrens an die einzelnen Finanzgläubiger ausgegeben werden oder, falls dies nicht angestrebt oder bis zum 30. Juni 2023 nicht erreicht wird, als Ergebnis der Tatsache, dass die Finanzgläubiger das Recht erhalten, die Eigenkapitalrestrukturierung im Wege der Vollstreckung einer Aktienverpfändung zusammen mit der Umsetzung anderer Bedingungen der Fälligkeitsverlängerungstransaktion durchzuführen. Unter diesen Umständen würde SIHNV seine Anteile an den zugrundeliegenden Geschäften und Vermögenswerten der Gruppe verlieren und die Aktionäre würden kein wirtschaftliches Interesse an der umstrukturierten Gruppe behalten."
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1. Wer bestimmt, dass wir dann in ein Restrukturierungsverfahren gehen in dessen Zuge die Gläubiger 100% erhalten? Das Management? Falls es dann noch vorhanden ist! 2. Restrukturierungsverfahren Niederlande = WHOA: "Das WHOA Gesetz ermöglicht es, den Gläubigern eines Unternehmens einen Zwangsvergleich aufzuerlegen, auch wenn diese die Zusammenarbeit verweigern. Der Schuldner muss sich dabei in einer Situation befinden, in der er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mehr in der Lage sein wird, seine Schulden zu bezahlen. In dieser Situation einer drohenden Insolvenz kann sowohl den Gläubigern als auch den Gesellschaftern ein Vergleich angeboten werden." Kann also auch in dem WHOA für uns als Gesellschafter noch ein Angebot rauskommen!
"Die zweite Änderung betrifft eine Einschränkung der Ansprüche von Gläubigern mit einem Hypothek- oder Pfandrecht, die normalerweise eine vorrangige Position haben; diese vorrangige Position gilt nun nur bis zu dem Betrag, den die Gläubiger mit einem Pfandrecht oder einer Hypothek in einer Konkurssituation erhalten hätten."
Überschüssige Einnahmen die dann über die Befriedigung unter Konkurssituation eventuell anfallen, müssen an Steinhoff gehen. Ob da was übrig bleiben würde, wird man erst dann sehen!
Quelle:www.dnhk.org/newsroom/news/news-details/...n-den-niederlanden
Wäre für die Gläubiger kein Zuckerschlecken und es wäre nicht erwiesen, dass sie am Ende 100% erhalten würden.Die Verluste, werden sie nicht riskieren, hier sollten wiruns nicht in die Hosen scheißen nur weil unser tolles Management meint uns damit Angst machen zu müssen. Es kann so kommen oder auch nicht!
3. Vollstreckung wenn kein WHOA: Dann ist bis zur Pfandreife bzw.Fälligkeitstag noch Zeit weitere Lösungen zu suchen bzw.mit den Gläubigern nachzuverhandeln. Bevor die Fällig stellen und dann auch wieder Einbußen hinnehmen müssen, werden sie erst einmal verhandeln bis zu einem gewissen Punkt! Und wenn sie Fällig stellen, können sie nicht einfach mit den Assets davonspazieren! Hier muss auch erst gegengerechnet werden ob die Werte-Schulden = 0 oder - ergeben! Auch hier würden die Gläubiger Verluste erleiden (z.B. Verlustvorträge).
4. Die Verpfändung,besteht nur bis zur Höhe der Schulden und nicht darüber hinaus. Bei eintreten des Pfandrechtes, könnte sich auch hier niemand auf die Werte der Assets aus der jetzigen Bilanz beziehen, weil die Bilanz nur eine Momentaufnahme aus 2022 ist und nicht den Wert zum Fälligkeitsdatum wiederspiegelt! Hier würden meines Erachtens auch Klagen drohen die dann wegen unverhältnismäßigkeit auch durchaus Aussicht auf Erfolg haben.
Und nun fragt man sich:Wollen die Gläubiger das? Der ganze Aufwand und die zusätzlichen Kosten bzw.Verluste? Die Gefahr dann im Rampenlicht zu stehen? Du selbst hast mal geschrieben "Risikokapital schäut das Licht der Öffentlichkeit." und dass ist der Nagelim Arsch unserer Hedgefonds...
Ich ziehe natürlich ein annehmbares Angebot seitens dem Management von Steinhoff allen anderen Wegen vor und hoffe auch darauf, aber ich sehe nicht, dass die Gläubiger es so einfach hätten wenn wir bei einem schlechten Angebot ablehnen. Hier dürfen wir uns keine Angst einjagen lassen, nur weil unser so toles Management uns das so erzählt, muss es nicht so sein!
Aus dem Grund, abwarten was am 2.2. passiert und dann die Zeit bis zur HV nutzen um gemeinsam mit dem SdK den Besten Weg für uns zu finden.
Meine Meinung.
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