nach der Besteuerung der Kraft Foods Group Aktien habe ich bei meiner Bank Einspruch eingelegt. Antwort der Bank: Die Gesellschaft hat für die Kraft Foods Inc einen Umtausch in die Mondelez Intl. vorgenommen. Dabei wurden die ursprünglichen Anschaffungsdaten (Kaufdatum, Anschaff.wert) auf die neue Aktie übernommen ..... ....geichzeitig wurde ein spin-off in die Aktie Kraft Foods Grp. ISIN.... vorgenommen. Diese neuen Aktien gelten als zum Einbuchungstag neu angeschafft. Dies ist im BMF-Schreiben vom 22.12.2009 Einzelfragen zur Abgeltungsteuer Randziffer 113 + 114 geregelt. Der Wert der neuen Aktien am Einbuchungstag ist dabei als Sachausschüttung zu behandeln und daher steuerpflichtig. Gleichzeitig ist dies der Anschaffungswert der neuen Aktien. Damit wird bei einem Verkauf nur die Differenz zwischen dem erzielten Verkaufserlös und steuerlichen Einstandswert steuerpflichtig. Dieser Einbuchungswert wird im bankenübergreifenden Informationssystem WM-Daten oder seitens der Lagerstelle veröffentlicht. Wird kein Kurswert veröffentlicht, wird ein Wert von 0,00€ angenommen. Damit ist auch festgelegt, daß (zunächst) eine Besteuerung in Höhe von 0,00€ stattfindet. Bei einem Verkauf würde dann der gesamte Verkaufserlös besteuert, da der Wert keine Anschaffungs- kosten hatte, der Erlös also vollständig als Kursgewinn zählt. Damit ist bei beiden Vorgängen grundsätzlich der gesamte Veräußerungswert der eingebuchten Aktien steuerpflichtig. bei dem zweiten Vorgang wird die Einbuchung nicht besteuert, dafür der gesamte Veräußerungserlös....... Der steuerliche Einstandskurs beträgt 33,98 € pro eingebuchter Aktie, multipliziert mit der Stückzahl ergibt den steuerpfl. Kapitalertrag..... Also, werden wir irgendwann beim Verkauf nochmal zur Kasse gebeten.
|