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Steuererklärung SO, vorzeitiger KO

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neuester Beitrag: 02.03.09 20:45
eröffnet am: 17.02.09 21:06 von: Hanfi Anzahl Beiträge: 7
neuester Beitrag: 02.03.09 20:45 von: zschertnitzer Leser gesamt: 2435
davon Heute: 1
bewertet mit 0 Sternen

17.02.09 21:06

2922 Postings, 6344 Tage HanfiSteuererklärung SO, vorzeitiger KO

Hi,

hat jemand Erfahrung wie man KO-Zertis, die vorfristig die KO Schwelle erreichen und "als wertlos ausgebucht werden" steuermindernd geltend gemacht werden können?

Diese sind in meiner Jahresbescheinigung leider nicht aufgeführt.
(Weder kauf noch Verkauf bzw. Ausbuchung)

thx  

17.02.09 21:06
1

40378 Postings, 6889 Tage biergottgeht net, hast´se ja net verkauft

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Der 04.04. is ne Schnapszahl! Soll ich welchen mitbring, angy??  ;)

17.02.09 21:08
2

15093 Postings, 5956 Tage Karlchen_VFormlos angeben - und gut ists.

Den Einkünften aus Kapitaleinkünften gegenrechnen. Müsste klappen.  

17.02.09 21:10
1

22764 Postings, 6177 Tage MaxgreeenVerlust ist Verlust

Bei KO gibt es z.B. bei der Comdirect in der Abrechnung noch 0,01 Cent je KO-Schein gutgeschrieben. Das ist aber normal.
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"Ein Analyst ist ein Mensch, der hinterher genau erklären kann warum er falsch lag"

17.02.09 21:12
1

40378 Postings, 6889 Tage biergottKäse

hast Recht Max, bei KO ja klar.... war jetzt irgendwie bei OS.... die "Steuererklärung SO" hat mich irgendwie auf den Pfad gebracht!  ;)
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Der 04.04. is ne Schnapszahl! Soll ich welchen mitbring, angy??  ;)

17.02.09 22:20

2922 Postings, 6344 Tage Hanfihab ich ja auch gedacht

nur leider nicht auf der Jahresbescheinigung vermerkt. Bei Sbroker, ja wenigstens "aufgeführt" ohne KK und VK, mit entsprechender Ausbuchung und Kaufbeleg dann nachgeweisen.

Nur bei 30-40 KOs und meiner Ordnung zu Hause leider nicht mehr wirklich zeitnah möglich ;)

thx.  

02.03.09 20:45

446 Postings, 7288 Tage zschertnitzerDie san futsch...

...da kannst nix machen...oder Ordnung einziehe lassen und SL, dann zählts fürs FA als Verlust.  

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