Steuerschlupfloch

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neuester Beitrag: 16.06.07 07:52
eröffnet am: 15.02.07 12:18 von: nixwußt Anzahl Beiträge: 6
neuester Beitrag: 16.06.07 07:52 von: sioba Leser gesamt: 2018
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15.02.07 12:18
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377 Postings, 7108 Tage nixwußtSteuerschlupfloch


STEUERSCHLUPFLOCH

Der große Clou

Von Karsten Stumm

Deutsche Millionenanleger haben ab heute die Chance, dem Fiskus in Deutschland ein kräftiges Schnippchen zu schlagen. Die Regierung in Luxemburg macht's möglich - mit einer Gesetzesänderung für Investmentfonds. Die ersten Banken hierzulande stehen schon parat, um dem Geldadel den Weg nach Luxemburg zu ebnen.

Düsseldorf - Das ist eine schlechte Woche für Deutschlands Steuerbehörden. Luxemburgs Regierung um Premierminister Jean-Claude Juncker hat mit einer kleinen Änderung der dortigen Finanzgesetze ein gewaltiges Steuerschlupfloch in Deutschland geschaffen.

Junckers Beamte haben das sogenannte Spezialfonds-Gesetz überarbeitet, das von 1991 an exklusiv für professionelle Fondsanleger günstige Anlagemöglichkeiten vorsah - bis vorgestern. Seitdem haben auch Privatinvestoren die Möglichkeit, von jenen attraktiven Steuervorteilen der Großanleger zu profitieren. Welche das sind, haben die Experten der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers bereits im Dezember vergangenen Jahres einem erlauchten Zuhörerkreis bei einem "Executive Lunch" präsentiert.

Ab sofort kann jedermann in Luxemburg seinen persönlichen Investmentfonds betreiben; das Gesetz über Spezialfonds, das manager-magazin.de vorliegt, sieht ausdrücklich vor, dass selbst Ein-Anleger-Fonds zulässig sind. Und das macht sich in barer Münze bemerkbar.

Wer seine Wertpapiergeschäfte ab jetzt nicht mehr über sein privates Depotkonto abwickelt, sondern über seinen Luxemburger Investmentfonds, spart schließlich jede Menge Steuern. Denn alle zwischenzeitlich auflaufenden Gewinne aus dem Wertpapierkauf und -verkauf bleiben für solche Fondsanleger lange Zeit steuerfrei.

Das ist ein gewaltiger Renditevorteil. Denn während alle Anleger in Deutschland ab Januar 2009 von jedem realisierten Gewinn ihrer Aktien-, Fonds- oder Zertifikategeschäfte stolze 25 Prozent Abgeltungsteuer zahlen müssen, behalten Luxemburger Privatfondsinvestoren den gesamten Ertrag für sich - bis zu dem Zeitpunkt, an dem sie die Erträge aus ihrem Fonds auf ihr Girokonto in Deutschland überweisen.



Gewinne steuerfrei reinvestieren

In diesem Moment langt zwar auch die Staatskasse hierzulande zu und die Abgeltungsteuer wird für Luxemburger Fondsfüchse ebenfalls fällig. Aber der deutsche Fiskus kann den Investoren selbst dann den wichtigsten Investmentvorteil nicht mehr streitig machen.

Da alle zwischenzeitlich aufgelaufenen Gewinne im Fonds steuerfrei geblieben sind, haben die Privatfondsinvestoren ihr Bares komplett reinvestieren können. Somit übersteigt ihr Investmentvermögen das der deutschen Steuerpflichtigen immer mehr, Jahr für Jahr, mit jedem erfolgreichen Wertpapiergeschäft, selbst wenn die einzelnen Finanzgeschäfte an sich nicht besser als die der braven Steuerzahler gelaufen sind.

"Die Abgeltungsteuer, wie sie das Bundesfinanzministerium durchsetzt, wird hierzulande zwar wohl nicht wie gewollt zu einer durchgängigen Steuervereinfachung führen", sagt Andreas Fink zu manager-magazin.de, Sprecher des Bundesverbands Investment und Asset Management. "Aber die nebenbei entstehenden Nachteile gegenüber manchen Steuervorschriften in unseren Nachbarländern werden sicher zur Steuerflucht reizen."

Einige deutsche Banken stehen nach Informationen von manager-magazin.de tatsächlich schon parat, um ihren Kunden den Weg nach Luxemburg zu ebnen: Pressemitteilungen werden vorbereitet, die Reklame der Edelhäuser läuft an, Hochglanz-Werbebroschüren gehen in den Druck.

Einen weiteren Steuertrick der Luxemburg-Investments wollen die Banker dabei besonders weit vorne in ihren Heftchen nennen.

Anleger mit eigenem Fonds in Luxemburg dürfen selbst bestimmen, wann die Fondserträge auf das eigene Girokonto fließen sollen. Wer als Selbstständiger beispielsweise weiß, dass er im kommenden Jahr einen deutlich niedrigeren Einkommensteuersatz haben wird, weil die Geschäfte gerade nicht so gut laufen, überweist sich die Fondsgewinne genau zu diesem Zeitpunkt. Dann nutzt er die eigene Niedrigsteuerphase geschickt aus, um seine exklusiven Fondsgewinne so vollständig wie möglich nach Deutschland zu bugsieren.



Geschlossene Gesellschaft

Doch auch für Angestellte mit stetig hohen Einkommensteuersätzen lohnt die Sache nach Meinung von Finanzexperten. Sie sollten ihre Fondserträge am besten viele Jahre gar nicht anrühren, raten die Steuerfachleute, sondern erst im eigenen Ruhestandsalter darauf zurückgreifen. Weil dann viele Bundesbürger weniger Geld verdienten als während ihres Berufslebens, könnten sie sich dann ebenfalls eine Phase niedriger Einkommensteuersätze zunutze machen.


Finanzexperten rechnen schon jetzt mit blendenden Geschäften des Luxemburger Staates. Denn die neue Steuerregel tritt genau zu dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem in Deutschland heiß über die zusätzlichen Steuerbelastungen für Sparer diskutiert wird, etwa durch die Abgeltungsteuer oder die Halbierung des Sparerfreibetrags. Die Änderung der Spezialfondsregeln könnte den Luxemburgern deshalb einen kleinen Wirtschaftsschub liefern.

Schon heute verfügen die Luxemburger Spezialfonds nach Angaben der Finanzkommission CSSF des Nachbarlandes über ein Nettovermögen von mehr als 70 Milliarden Euro. Alle Finanzdienstleistungsgeschäfte zusammengerechnet tragen bereits jetzt zu gut 10 Prozent zum Bruttoinlandsprodukt Luxemburgs bei.

Das neue Steuerschlupfloch des Nachbarlandes hat allerdings einen Haken: Es dürfen nur wohlhabende Investoren nutzen. Die Mindestanlagesumme für einen Luxemburger Privatfonds beträgt 1,25 Millionen Euro. Davon müssen 125.000 Euro sofort angezahlt werden, der Rest ist binnen zwölf Monaten fällig. Die meisten deutschen Sparer werden deshalb von dem Steuerschlupfloch ausgesperrt bleiben.

Unter ihnen sind wahrscheinlich viele, die auch unter der Halbierung des Steuerfreibetrags hierzulande leiden werden.

http://www.manager-magazin.de/geld/geldanlage/0,2828,466362,00.html


 

15.02.07 12:23

4392 Postings, 8190 Tage GuidoIss ja wie immer

die Kleinen schröpft man, den Großen bläst man das Geld in den Hintern...  

15.02.07 12:29

21880 Postings, 8084 Tage utscheckIch brauch mal kurz 1,2 Mios...

da ich meinen 50.000 alle Vorzüge zukommen lassen möchte.

Interessenten melden sich bitte a.s.a.p., gern auch per BM.
utscheck  

15.02.07 12:30
2

8451 Postings, 7286 Tage Knappschaftskassen#1 Es lebe die legale Steuerflucht!

Ein dank an Luxemburg!  

15.02.07 12:35
2

8051 Postings, 7713 Tage RigomaxEigentlich ist das kein Steuerschlupfloch.

Denn die Steuer wird ja bei Ausschüttung fällig.

Der Steuervorteil entsteht dadurch, daß der Anleger den Zeitpunkt der Ausschüttung selbst bestimmen kann. Und dadurch, daß Gewinne eines Geschäftes nicht zu einer Steuerlast führen, wenn sie mit Verlusten aus anderen Geschäften verrechnet werden können.

Beides gilt im wesentlichen für Kapitalgesellschaften auch jetzt in Deutschland. Das kann auch jede kleine GmbH sein, die ihre nicht gebrauchten Mittel in Wertpapieren anlegt.

Allerdings gilt das in Deutschland bisher nicht für Privatpersonen. Die leiden - vor allem, wenn sie stark schwankende Einkünfte haben - unter der Knute des Steuerjahrs mit seinen festen Abrechnungsterminen.

Bildhafte Darstellung für die, die es sonst nicht verstehen: Ein Privatmann, der in jedem geraden Kalenderjahr sehr viel verdient, in jedem ungeraden aber sehr wenig, zahlt in Deutschland wegen der Progression mehr Steuern als ein anderer, der im Mittel dasselbe (aber eben gleichmäßig verteilt) verdient. Diese ungerechte Regelung kann durch die Luxemburger Sonderregelung ausgeglichen werden.  

16.06.07 07:52

35 Postings, 7176 Tage siobaDoch Steuerschlupfloch!

Das ist ein gewaltiger Renditevorteil. Denn während alle Anleger in Deutschland ab Januar 2009 von jedem realisierten Gewinn ihrer Aktien-, Fonds- oder Zertifikategeschäfte stolze 25 Prozent Abgeltungsteuer zahlen müssen, behalten Luxemburger Privatfondsinvestoren den gesamten Ertrag für sich - bis zu dem Zeitpunkt, an dem sie die Erträge aus ihrem Fonds auf ihr Girokonto in Deutschland überweisen.

Wenn der Spezialfonds aber vor Inkrafttreten der Abgeltungssteuer aufgelegt wurde und über ein Jahr gehalten wird, dann entfällt die Besteuerung in Deutschl. komplett, auch wenn die Abgeltungssteuer bereits in Kraft ist.
Zwischenzeitliche Gewinne beim Umschichten im Fondsdepot sind auch steuerfrei.

Übrigens kann man auch zusammen mit anderen Personen einen solchen Fonds auflegen. Die Mindestgrenze für jeden Fonds-Mitbetreiber muß aber mind. 125.000 Euro sein.

Ab Gesamt-Anlagesumme von 5 Mio. Euro wird es aber erst Interessant einen eigenen Fonds aufzulegen - wegen der Kosten.

 

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