Düsseldorf (ots) -
Abrechnung der Lizenzgebühren im Einklang mit den bestehenden
Lizenzverträgen / Vorwürfe der Urheberrechtsverletzung und des
Abrechnungsbetrugs sind haltlos / Vermarktung von Klingeltönen
über Logoland wird eingestellt
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat in der vergangenen Woche
Ermittlungen gegen eine ganze Reihe von Anbietern von mobilen
Mehrwertdiensten aufgenommen, auch gegen die net mobile AG.
Ausgangspunkt für die gegen net mobile gerichteten Ermittlungen sind
die Geschäftsbeziehungen, die die Gesellschaft mit den beiden
Unternehmen Logoland und Logoplanet unterhält. Gegenstand der
staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ist der Verdacht auf
Urheberrechtsverletzung und Abrechnungsbetrug im Zusammenhang mit der
Vermarktung von Klingeltönen für Mobiltelefone.
In der Öffentlichkeit entstand dabei der Eindruck, dass sich die
Ermittlungen ausschließlich, zumindest aber vorrangig gegen net
mobile richten. Dies ist nicht zutreffend. Die Untersuchung wurde
vielmehr auf die net mobile AG ausgedehnt, da diese als technischer
Dienstleister für Logoland und Logoplanet tätig ist. Mit Blick auf
net mobile erstrecken sich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft
ausschließlich auf die Geschäftsbeziehung der Gesellschaft mit den
beiden Firmen. Weder die Abrechnungspraxis von net mobile an sich
noch die Abrechnungssysteme der Gesellschaft sind Gegenstand der
Ermittlungen.
Nach einer ersten internen Überprüfung weisen wir für die net
mobile AG sowohl den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung als auch den
Vorwurf des Abrechnungsbetrugs in vollem Umfang und in aller
Entschiedenheit zurück. Auf der Basis der uns zur Verfügung
gestellten Daten ist sowohl die Abrechnung der Gebühren gegenüber den
Endkunden als auch die Abrechnung der Lizenzgebühren gegenüber den
Musikverlagen durch net mobile zu jedem Zeitpunkt vollkommen im
Einklang mit den bestehenden Lizenzverträgen und dem geltenden Recht
erfolgt.
Dieser von uns vertretene Standpunkt ist auch Gegenstand eines
neutralen Gutachtens, das wir bei einer unabhängigen
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Auftrag gegeben haben, um unseren
Kunden maximale Sicherheit über die Korrektheit der Abrechnungspraxis
von net mobile gewährleisten zu können. Mit ersten Ergebnissen wird
in Kürze gerechnet. Um unseren Partnern auch in Zukunft ein Höchstmaß
an Transparenz garantieren zu können, werden wir eine solche
Überprüfung durch Dritte - als bislang einziges Unternehmen der
Branche - von nun an regelmäßig durchführen lassen.
Als einer der führenden Anbieter von mobilen Mehrwertdiensten in
Deutschland hat die net mobile AG ein besonderes Interesse an einer
rückhaltlosen Aufklärung der geäußerten Vorwürfe. Um eine rasche
Klärung der Verdachtsmomente zu ermöglichen, arbeitet ein
Spezialistenteam von net mobile eng mit den ermittelnden Behörden
zusammen. Aus demselben Grund haben wir mit den Musikverlagen in der
vergangenen Woche umfassende Gespräche vereinbart. Diese werden
bereits in den nächsten Tagen aufgenommen.
Zu den Vorwürfen im einzelnen:
1. Die Vermarktung der Klingeltöne durch die net mobile AG erfolgt
grundsätzlich in völliger Übereinstimmung mit den Lizenzabkommen, die
die Gesellschaft mit den Musikverlagen und der
Urheberrechtsorganisation Gema getroffen hat.
2. Keine Stellung kann der Vorstand der net mobile AG zu den
Vorwürfen nehmen, die sich gegen Logoland und Logoplanet richten. Von
einer Erklärung, in der sich diese beiden Firmen gegenüber den
Musikverlagen verpflichtet haben sollen, den Vertrieb von
Klingeltönen zu unterlassen, hat die Gesellschaft keine Kenntnis. Den
Vorwurf, net mobile habe den beiden Firmen - in Kenntnis einer
solchen Unterlassungserklärung - eine rechtswidrige Möglichkeit
geboten, ein etwaiges Vermarktungsverbot der Musikverlage vorsätzlich
zu umgehen, weist der Vorstand der net mobile AG in aller
Entschiedenheit zurück.
3. Die Geschäftsbeziehung mit Logoland in Bezug auf die
Vermarktung von Klingeltönen wird beendet. Sollten sich die gegen
Logoland gerichteten Verdachtsmomente erhärten, werden wir darüber
hinaus auch eigene Ansprüche prüfen und nicht zögern, diese mit allen
zur Verfügung stehenden juristischen Mitteln und aller Härte
durchsetzen.
4. Sachlich falsch ist die Behauptung, wonach einzelne Kunden von
net mobile ihre Klingeltöne unter SMS-Zugangsnummern, so genannten
"Short Codes" vermarkten, die nicht für Klingeltöne zugelassen sind.
So ist etwa der Short Code "84333" nicht - wie in der Presse
fälschlicherweise dargestellt - für den Bereich "Erotic Chat"
eingerichtet worden, sondern - ausweislich der Preisliste von
Vodafone für Premium-SMS-Services - für "mobile Entertainment", also
insbesondere Klingeltöne und Logos.
5. Den Vorwurf, net mobile habe den Preis für das Herunterladen
eines Klingeltons auf den für ihre Kunden betriebenen Internetseiten
mit der Absicht des Abrechnungsbetrugs vorsätzlich verschleiert,
weist die Gesellschaft als vollkommen haltlos zurück. Dies gilt auch
für all jene Fälle, in denen für den Kauf eines Klingeltons zwei
Kurzmitteilungen (SMS) notwendig sind. Selbst wenn sich - was die
Gesellschaft in Abrede stellt - in der Vergangenheit einzelne
Mobilfunknutzer über die Höhe der Gebühren für einen Klingelton nicht
im Klaren gewesen sein sollten, so erfolgte die Vergütung sowohl der
Autoren und der Musikverlage als auch der Kunden von net-m auf jeden
Fall auf der Grundlage der von net mobile tatsächlich vereinnahmten
Gebühren. Der Vorwurf des Abrechnungsbetrugs ist somit auf keinen
Fall berechtigt.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns mit Rücksicht auf
die laufenden Ermittlungen der Staatsanwalt und die bevorstehenden
Gespräche mit den Musikverlagen derzeit - über die vorliegende
Erklärung hinaus - nicht weiter zu den Vorwürfen äußern können.
ots Originaltext: net mobile AG
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Autor: news aktuell (© news aktuell),11:25 13.04.2004
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