Ich selbst bin nicht auf der heutigen HV, könnte mir aber gut vorstellen, dass erste Pläne zur beabsichtigten Neuausrichtung der Gesellschaft bekanntgegeben werden…
P R E S S E M I T T E I L U N G der tiscon AG i.L., Linden Mitteilung gemäß § 43 WpHG als Inhaber einer wesentlichen Beteiligung Es wird gemäß § 43 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der PVM Private Values Media AG an der tiscon AG i.L., Linden, Deutschland, ISIN DE0007458804, WKN 745880 am 20. März 2023 die Schwelle von 10 % überschritten hat. 1.) Hinsichtlich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele (§ 43 Abs. 1 S. 3 WpHG) werden folgende Angaben gemacht: - Die Investition dient der Umsetzung strategischer Ziele (Nr. 1). - Der Meldepflichtige beabsichtigt, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen (Nr. 2). - Der Meldepflichtige strebt die Einflussnahme die Besetzung von Leitungs- und Aufsichtsratsorganen an (Nr. 3). - Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere auch nicht im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an (Nr. 4). 2.) Hinsichtlich der Herkunft der verwendeten Mittel wird angegeben, dass es sich zu 100 % um Eigenmittel handelt, die der Meldepflichtige zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte verwendet.
Der Vorstand Frankfurt am Main, den 31. Mai 2023
tiscon AG i.L. Nikolaus-Otto-Str. 11 35440 Linden
Postanschrift: Tiscon AG i.L. Hausener Weg 29 60489 Frankfurt/Main
Disclaimer: Sofern in dieser Unternehmensmitteilung zukunftsbezogene, also Absichten, Erwartungen, Annahmen oder Vorhersagen enthaltende Aussagen gemacht werden, basieren diese auf den gegenwärtigen Erkenntnissen der tiscon AG i.L. Zukunftsbezogene Aussagen sind naturgemäß Risiken und Unsicherheitsfaktoren unterworfen, die dazu führen können, dass die tatsächliche Entwicklung erheblich von der erwarteten abweicht. Diese Unternehmensmitteilung stellt keine Aufforderung zum Kauf der Aktie der tiscon AG i.L. dar.
Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 7.500.000,00, eingeteilt in 7.500.000,00 auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennwert mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 je Aktie, wird um EUR 7.250.000,00 auf EUR 250.000,00, eingeteilt in 250.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennwert mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 je Aktie, herabgesetzt. Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung (§§ 229 ff. AktG) im Verhältnis 30:1 um in Gesamthöhe von EUR 7.250.000,00 Wertminderungen auszugleichen und sonstige Verluste zu decken. Sie wird in der Weise durchgeführt, dass jeweils dreißig (30) auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennwert zu einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie ohne Nennwert zusammengelegt werden.
Ist das noch geplant ? Dann wäre die Aktie für mich inzwischen komplett uninteressant.
Strandläufer
: Das ist bekannt - bei einem Mantelwert
von weniger als 100.000 EUR und einem gut gefüllten Korb an Stücken kann es dann doch interessant sein.
So hat der Käufer der 100.000 Stücke zu 0,01 EUR für 1.000 EUR gut 3.300 Stücke, die nach Kapitalherabsetzung bleiben, erworben. Selbst nach einer künftigen Kapitalerhöhung von bis zu 3.750.000 Aktien wie auf der HV beschlossen bleiben knapp 0,1% an einem neuen Grundkapital nach Mantelverwertung, sofern eine solche umgesetzt wird.
Dieser Anteil kann durchaus dann deutlich mehr als EUR 1.000 wert sein - nur mal so als Gedankenansatz...
Systema
: Letzte Nachricht 31. Mai 2023... die ich fand?
Letzte P R E S S E M I T T E I L U N G der tiscon AG i.L., Linden:
Mitteilung gemäß § 43 WpHG als Inhaber einer wesentlichen Beteiligung Es wird gemäß § 43 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der PVM Private Values Media AG an der tiscon AG i.L., Linden, Deutschland, ISIN DE0007458804, WKN 745880 am 20. März 2023 die Schwelle von 10 % überschritten hat.
1.) Hinsichtlich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele (§ 43 Abs. 1 S. 3 WpHG) werden folgende Angaben gemacht: - Die Investition dient der Umsetzung strategischer Ziele (Nr. 1). - Der Meldepflichtige beabsichtigt, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen (Nr. 2). - Der Meldepflichtige strebt die Einflussnahme die Besetzung von Leitungs- und Aufsichtsratsorganen an (Nr. 3). - Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere auch nicht im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an (Nr. 4). 2.) Hinsichtlich der Herkunft der verwendeten Mittel wird angegeben, dass es sich zu 100 % um Eigenmittel handelt, die der Meldepflichtige zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte verwendet.
Doch,ves gibt Neues zu erfahren: Scheinbar ist die Meldung kurz vor Ostern untergegangen - der Insolvenzplan wurde vom Gericht angenommen, die endgültige Bestätigung steht noch aus. Erfolgt diese, kann die Gesellschaft reaktiviert werden. Darauf haben viele jahrelang gewartet...
Die tiscon AG i.L. befindet sich seit dem 24.09.2009 im Regelinsolvenzverfahren, ein Insolvenzplan wurde dem Gericht vorgelegt und angenommen. Die endgültige Bestätigung über den Abschluss des Insolvenzplanverfahren steht noch aus, um damit die Reaktivierung der Gesellschaft zu ermöglichen."
Sollte die Reaktivierung gelingen, folgt der Kapitalschnitt und nachgelagert sicher eine Sacheinbringung gegen Ausgabe neuer Aktien. Mit viel Geduld kann sich bei den aktuellen Kursen am Ende für Mutige sogar ein Investment lohnen, je nach Konstruktion der weiteren Sanierung. Der Erfolg liegt auch bei den Manteldeals im Einkauf - und ja, ein wenig Glück und viel Zeit braucht man natürlich auch.
Strandläufer
: Stand Aufhebung Insolvenzverfahren der tiscon ag
Auszug Geschäftsbericht tiscon AG für das Jahr 2022, Seite 31
"Die tiscon hat gegen die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters Beschwerde eingelegt, über die noch nicht rechtskräftig entschieden wurde. Nach Beendigung des Beschwerdeverfahrens soll das Insolvenzverfahren aufgehoben werden."