Leerverkauf für gute Einstiegskurse ;-) bezieht sich auf den Verkauf einer Aktie, die Sie zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht besitzen, aber Sie haben ein derzeit ausübbares und bedingungsloses Recht, sie zu verkaufen. Allerdings können nicht alle Aktien kurz verkauft werden. Derzeit können nur Aktien, die von der Börse Hongkong (SEHK) als designated Securities eligible for Short Selling angegeben wurden, kurz verkauft werden. Der Verkauf einer Aktie, die Sie nicht besitzen, ist nach den Gesetzen von Hongkong verboten. Die einzige Ausnahme ist, wenn Sie zum Zeitpunkt des Verkaufs ehrlich glauben, dass Sie ein derzeit ausübbares und bedingungsloses Recht (wie das Halten von Optionen, Optionsscheinen oder Wandelanleihen in der Aktie) haben, um die Aktie zu verkaufen. Eine gängige Praxis besteht darin, mit einem bestehenden Bestandsinhaber eine gültige Anleihevereinbarung zu schließen und sicherzustellen, dass der Aktienkreditgeber über ausreichende Aktien verfügt, die er vor einem Leerverkauf verleihen kann. Sie können Ihre Brokerage bitten, dies zu arrangieren. Für Risikomanagementzwecke würde die Maklerin, die die Aktie verleiht, jedoch Sicherheiten in Mindestens 105 % des Wertes der geliehenen Aktien verlangen. Die Aktienkreditvereinbarung stellt sicher, dass Sie beim Leerverkauf bereits das Recht auf die Aktie erworben haben und sich auf T+2 damit zufrieden geben können.
|