Die Wertpapiere sind an die Wertentwicklung zweier Bezugsobjekte zueinander gekoppelt. Die Wertpapiere bieten den Anlegern die Möglichkeit, nach bestimmten, im Voraus festgelegten Tagen (die „Barrier-Bestimmungstage“) vor Fälligkeit der Wertpapiere einen für jeden dieser Tage festgelegten Barbetrag zu erhalten, sofern an einem Barrier-Bestimmungstag die Wertentwicklung des einen Bezugsobjektes (das „Bezugsobjekt A“) seit Ausgabe der Wertpapiere die Wertentwicklung des zweiten Bezugsobjekts (das „Bezugsobjekt B“) seit Ausgabe der Wertpapiere über einem festgelegten Betrag (der „Barrier-Betrag“) liegt oder diesem entspricht. In diesem Fall entspricht der Barausgleichsbetrag dem ursprünglichen Anlagebetrag zuzüglich eines bestimmten Aufschlags, der umso höher ist, je später eine solche vorzeitige Tilgung erfolgt. Damit sind die Anleger in der Lage, für ihre Anlagen eine Rendite zu erhalten, die diesen Aufschlag widerspiegelt. Werden die Wertpapiere nicht vorzeitig getilgt, erhalten Anleger bei Fälligkeit der Wertpapiere einen Barbetrag, der dem ursprünglichen Anlagebetrag entspricht, sofern die Differenz aus der Wertentwicklung des Bezugsobjekts A und der Wertentwicklung des Bezugsobjekts B („Relative Wertentwicklung“) am festgelegten Bewertungstag einen festgelegten Bestimmungsstand nicht unterschritten hat. Somit bieten die Wertpapiere ein bestimmtes Maß an Schutz für den Fall, dass sich das Bezugsobjekt B seit Ausgabe der Wertpapiere besser entwickelt als das Bezugsobjekt A. Andernfalls berechnet sich der Barbetrag bei Fälligkeit anhand der Relativen Wertentwicklung und Anleger partizipieren an dem Wert, um den die Wertentwicklung des Bezugsobjekts A unter der Wertentwicklung des Bezugsobjekts B am festgelegten Bewertungstag bleibt. Die Bezugsobjekte sind zwei Indizes. (b) Die Wertpapiere verbriefen das Recht auf Auszahlung des Barausgleichsbetrags bei Fälligkeit. Der Barausgleichsbetrag ist davon abhängig, ob die Relative Wertentwicklung an einem Barrier-Bestimmungstag über dem festgelegten Barrier- Betrag in Bezug auf diesen Tag lag oder diesem entsprach (ein solches Ereignis wird nachfolgend als "Knock Out" bezeichnet). Die Relative Wertentwicklung entspricht der Differenz aus dem Quotienten aus dem Referenzstand des Bezugsobjekts A an einem Tag und dem Referenzstand des Bezugsobjekts A zum oder um den Zeitpunkt der Emission der Wertpapiere und dem Quotienten aus dem Referenzstand des Bezugsobjekts B an einem Tag und dem Referenzstand des Bezugsobjekts B zum oder um den Zeitpunkt der Emission der Wertpapiere. Bei Eintritt eines Knock-Out entspricht der Barausgleichsbetrag dem in Bezug auf einen solchen Barrier-Bestimmungstag festgelegten Betrag und die Wertpapiere werden vorzeitig an dem jeweiligen Abwicklungstag getilgt. Tritt kein Knock-Out ein und lag die Relative Wertentwicklung am festgelegten Bewertungstag nicht unterhalb des Bestimmungsstands, so entspricht der Barausgleichsbetrag einem festgelegten Betrag, der in etwa den ursprünglichen Anlagebetrag widerspiegelt, Tritt kein Knock-Out ein und lag die Relative Wertentwicklung am festgelegten Bewertungstag unterhalb des Bestimmungsstands, so entspricht der Barausgleichsbetrag der Summe aus einem festgelegten Betrag, der in etwa den ursprünglichen Anlagebetrag widerspiegelt, und dem Produkt aus diesem Betrag und der Relativen Wertentwicklung am Laufzeitende. 14 Die Zahlung des Barausgleichsbetrags unterliegt dem Abzug bestimmter Steuern, Abgaben und/oder Kosten. Potenzielle Anleger sollten sich darüber im Klaren sein, dass die Rendite ihrer Anlage in die Wertpapiere von der Relativen Wertentwicklung der Bezugsobjekte an einem Barrier-Bestimmungstag und am Laufzeitende abhängt sowie davon, ob die Relative Wertentwicklung der Bezugsobjekte an dem festgelegten Bewertungstag unter dem festgelegten Bestimmungsstand lag. Anleger, die Wertpapiere am Ausgabetag kaufen und diese halten, erzielen eine positive Rendite auf ihren ursprünglichen Anlagebetrag, wenn die Relative Wertentwicklung der Bezugsobjekte an einem festgelegten Barrier-Bestimmungstag über dem Barrier-Betrag liegt oder ihm entspricht und somit ein Knock-Out eintritt. Anleger, die Wertpapiere am Ausgabetag kaufen und diese über die gesamte Laufzeit halten, erzielen keine Rendite auf ihren ursprünglichen Anlagebetrag, wenn kein Knock-Out eintritt, erleiden jedoch gleichzeitig keinen Verlust, wenn der Bestimmungsstand an dem festgelegten Bewertungstag nicht unterschritten wurde. In diesem Fall erhalten Anleger einen Barbetrag, der in etwa dem ursprünglichen Anlagebetrag entspricht. Anleger erhalten keine Rendite auf ihren Anlagebetrag und müssen mit einem Verlust rechnen, wenn die Relative Wertentwicklung der Bezugsobjekte an jedem festgelegten Barrier-Bestimmungstag niedriger ist als der festgelegte Barrier-Betrag in Bezug auf diesen Tag oder diesem entspricht und gleichzeitig die Relative Wertentwicklung an dem festgelegten Bewertungstag unter dem festgelegten Bestimmungsstand lag. Dementsprechend unterliegt eine Anlage in die Wertpapiere einer Anzahl von Risiken; Anleger sollten sich entsprechend beraten lassen. (c) Potenzielle Anleger sollten sich darüber im Klaren sein, dass sie, wenn sie die Wertpapiere am Ausgabetag kaufen und über die gesamte Laufzeit halten, dann einen Totalverlust des ursprünglichen Anlagebetrags erleiden, wenn zum einen kein Knock- Out eingetreten ist, das heißt die Relative Wertentwicklung der Bezugsobjekte an einem Barrier-Bestimmungstag den festgelegten Barrier-Betrag nicht erreicht oder überschritten hat, und zum anderen am Laufzeitende sich der Wert des Bezugsobjekts B seit Ausgabe der Wertpapiere gegenüber dem Wert des Bezugsobjekts A seit Ausgabe der Wertpapiere um mindestens 100 Prozent besser entwickelt hat. Die Wertpapiere garantieren nicht die Zahlung eines bestimmten Betrags oder das Recht auf Rückzahlung des Ausgabepreises. Die Wertpapiere sehen keine andere Rendite vor als die mögliche Barzahlung bei Fälligkeit. Insbesondere gibt es während der Laufzeit der Wertpapiere keine regelmäßigen Zinszahlungen oder sonstigen Ausschüttungen (z.B. Dividenden). Dementsprechend können Anleger nur dann eine positive Rendite auf ihren ursprünglichen Anlagebetrag erzielen, wenn der bei Abwicklung erhaltene Barbetrag oder aber der Erlös aus dem Verkauf der Wertpapiere am Sekundärmarkt während der Laufzeit der Wertpapiere den ursprünglich für die Wertpapiere gezahlten Betrag übersteigt. Anleger erhalten keine Zahlungen in Form von Zinsen oder sonstigen Ausschüttungen (z.B. Dividenden), die auf oder in Bezug auf die Bezugsobjekte gezahlt werden, und haben keine Ansprüche gegen den Emittenten der Bezugsobjekte, in Bezug auf Bestandteile der Bezugsobjekte oder gegen den Emittenten dieser Bestandteile. (d) Der Marktwert der Wertpapiere während ihrer Laufzeit hängt vorwiegend von der Wertentwicklung der Bezugsobjekte ab. Im Allgemeinen gilt: Verringert sich die Relative Wertentwicklung der Bezugsobjekte und/oder besteht eine Markterwartung, dass sich die Relative Wertentwicklung während der Restlaufzeit der Wertpapiere verringern wird oder ist es unwahrscheinlich, dass die Relative Wertentwicklung der 15 Bezugsobjekte an einem festgelegten Barrier-Bestimmungstag größer als der Barrier- Betrag in Bezug auf diesen Tag ist oder diesem entspricht, wird der Marktwert der Wertpapiere bei ansonsten gleichen Bedingungen voraussichtlich sinken. Entsprechend gilt: Steigt die Relative Wertentwicklung der Bezugsobjekte und/oder besteht eine Markterwartung, dass die Relative Wertentwicklung der Bezugsobjekte während der Restlaufzeit der Wertpapiere steigen wird oder ist es wahrscheinlich, dass die Relative Wertentwicklung der Bezugsobjekte an einem festgelegten Barrier- Bestimmungstag über dem festgelegten Barrier-Betrag in Bezug auf diesen Tag liegt, wird der Marktwert der Wertpapiere voraussichtlich steigen. Weisen beide Bezugsobjekte eine ansteigende Korrelation auf, wirkt sich das - bei im Übrigen gleichen Bedingungen - unter normalen Umständen negativ auf den Marktwert der Wertpapiere aus. Gleichzeitig kann die Schwankungsintensität (Volatilität) der Bezugsobjekte Einfluss auf den Marktwert der Wertpapiere während der Laufzeit haben. Der Grad der Marktvolatilität ist nicht nur ein Maßstab für die aktuelle Volatilität, sondern wird weitgehend durch die Preise der Instrumente bestimmt, die den Anlegern Schutz gegen Veränderungen der Marktvolatilität bieten. Die Preise dieser Instrumente werden durch Angebot und Nachfrage an den Options- und Derivatemärkten im Allgemeinen bestimmt. Diese Kräfte von Angebot und Nachfrage werden jedoch wiederum selbst durch Faktoren wie aktuelle Volatilität, erwartete Volatilität, volkswirtschaftliche Faktoren und Spekulation beeinflusst. Weisen die beiden Bezugsobjekte eine ansteigende Korrelation auf, wirkt sich die Volatilität unter normalen Umständen nur gering auf den Marktwert der Wertpapiere aus. Zudem wird sich die Volatilität der Bezugsobjekte auf den Marktwert der Wertpapiere voraussichtlich umso geringer auswirken, je weiter die Relative Wertentwicklung über bzw. unter dem Barrier-Betrag liegt und so eine vorzeitige Tilgung der Wertpapiere sehr wahrscheinlicher bzw. sehr unwahrscheinlich wird. Zum Laufzeitende wird der Einfluss der Volatilität auf den Marktwert der Wertpapiere am größten sein, wenn die Bezugsobjekte kaum korrelieren und die Relative Wertentwicklung knapp oberhalb des Bestimmungsstands liegt, so dass unsicher ist, dass die Relative Wertentwicklung den Bestimmungsstand erreichen bzw. unterschreiten wird; in diesem Fall wird sich unter normalen Umständen eine hohe Volatilität negativ auf den Marktwert der Wertpapiere auswirken. Darüber hinaus wird der Marktwert der Wertpapiere unter anderem durch Zinssätze, potenzielle Dividenden- oder Zinszahlungen in Bezug auf die Bezugsobjekte, Wertpapierleihegebühren und Änderungen in der Methode zur Berechnung des Standes der Bezugsobjekte beeinflusst. . Der Wert der Bezugsobjekte an irgendeinem Tag ergibt sich aus dem Wert ihrer Bestandteile am entsprechenden Tag. Veränderungen in der Zusammensetzung der Bezugsobjekte und Faktoren (einschließlich der hier beschriebenen), die den Wert der Bestandteile beeinflussen (können), beeinflussen den Wert der Bezugsobjekte und können darum die Rendite einer Anlage in die Wertpapiere beeinflussen. Darüber hinaus unterliegen Anleger Wechselkursrisiken, wenn sich die Abwicklungswährung von der Heimatwährung des Anlegers oder der Währung, in der ein Anleger Zahlungen zu erhalten wünscht, unterscheidet. Sinkt der Marktwert der Wertpapiere nach dem Erwerb von Wertpapieren unter den Kaufpreis für diese Wertpapiere, sollten Anleger nicht darauf vertrauen, dass der Marktwert der Wertpapiere während der verbleibenden Laufzeit wieder auf oder über den Kaufpreis steigt.
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Barausgleichsbetrag: Ist, in Bezug auf jedes Wertpapier, ein von der Berechnungsstelle wie folgt bestimmter Betrag: 1) wenn die Relative Wertentwicklung nach Feststellung der Berechnungsstelle an einem Barrier-Bestimmungstag größer als der Barrier-Betrag war oder diesem entsprach ("Knockout"): a) tritt in Bezug auf den Ersten Barrier-Bestimmungstag der Knock-Out ein EUR 112,50, oder b) tritt in Bezug auf den Zweiten Barrier-Bestimmungstag der Knock-Out ein, EUR 125,00, oder c) tritt in Bezug auf den Dritten Barrier-Bestimmungstag der Knock-Out ein, EUR 137,50, oder d) tritt in Bezug auf den Vierten Barrier-Bestimmungstag der Knock-Out ein, EUR 150,00, oder e) tritt in Bezug auf den Letzten Barrier-Bestimmungstag der Knock-Out ein, 162,50, oder 2) wenn kein Knock-Out eingetreten ist: a) wenn die Relative Wertentwicklung nach Feststellung der Berechnungsstelle an dem Bewertungstag kleiner als der Bestimmungsstand war: ein Betrag, der der Summe entspricht aus (i) EUR 100 und (ii) dem Produkt aus EUR 100 und der Relativen Wertentwicklung am Bewertungstag jedoch mindestens null; b) wenn die Bedingungen unter a) nicht erfüllt sind, einem Betrag von 100 Euro. Der Barausgleichsbetrag wird auf zwei Dezimalstellen in der 10 Abwicklungswährung gerundet, wobei 0,005 abgerundet wird.
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