Da mein Schaden doch etwas höher ist, werde ich die Mustervorlage von der SdK verwenden. Wie versprochen, versuche ich nachfolgend eine "Kommentierung" mit Zuhilfenahme der SdK-Vorlage. Einzelne Sätze sind kopiert, der Rest kommentiert.
Legende: **...**: Ergänzung von ... [...]: Kommentar {...}: Ursprungstext von mir gelöscht
Meine Ausfüllhinweise:
Wirecard AG **Amtsgericht München, Az.** 1542 IN 1308/20
Rechtsanwalt Dr. jur. Michael Jaffé **- Wirecard -** Franz-Joseph-Straße 8 80801 München
Gläubiger: Eigene Daten eintragen, Bankverbindung und E-Mail
Forderungshöhe berechnen (Zinsen und Kosten habe ich leer gelassen) **[korrekt]** Hier wird es etwas knifflig. Hängt auch davon ab wann man seine Wirecard Aktien oder Derivate gekauft hat. Ich habe meinen Transaktionsschaden angesetzt, also Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis unter Berücksichtigung der Kosten vom Broker. **[korrekt, ergänzend hierzu, dass man positive Trades weglassen kann]**
Rechtsgrund: Schadensersatz eintragen **[SdK hat eigenes Formblatt, ist aber doppelt gemoppelt, da ja Kreuz bei unerlaubt]** vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung ankreuzen
Abgesonderte Befriedigung - nein
Zum Beweis der Forderung werden beigefügt: Wertpapiertransaktionen in Abschrift
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Ausbaufähiges Beispiel:
"hiermit möchte ich meine Forderung wegen Schadensersatz aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung **ihrer Vorstandsmitglieder, insb. Markus Braun und Jan Marsalek [fehlendes Unternehmensstrafrecht]** anmelden.
Die Höhe der Forderung beläuft sich auf xxx Euro.
Die Höhe der Forderung ergibt sich aus den Transaktionen... Die auch in der Anlage enthalten sind.
Es ist unstrittig, dass die Wirecard AG **, durch Ihre Vorstandsmitglieder [fehlendes Unternehmensstrafrecht]** seit Jahren ein systematisches Betrugssystem aufgebaut hat, mit dem Zweck **vorsätzlich** Gläubiger und Aktionäre zu **{schädigen}täuschen**.
Es wurde über mehrere Jahre Bilanzmanipulation betrieben und laut Medienberichten Bankguthaben von bis zu 1,9 Milliarden Euro vorgetäuscht. Es wurden auch massiv Publizitätspflichten aus dem Wertpapierhandelsgesetz missachtet.
**Durch den Kauf von Aktien der Wirecard AG ist mindestens ein Schaden in Höhe der angemeldeten Hauptforderung entstanden.**
**{Gemäß § 174 Abs. 2 InsO i.V.m. §§ 823 und 826 BGB und § 97 WpHG hat die Wirecard AG deshalb Schadensersatz zu leisten.} Dem Gläubiger steht daher ein Schadensersatzanspruch gegen die Gesellschaft aus vorsätzlich begangener unerlaubte Handlung ihrer Vorstandsmitglieder zu, §§ 826, 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 Abs. 1, Abs. 3 S. 2 Nr. 1, 264a StGB u.a.**
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