"Ozymandias: Zur Begründung Tilp schreibt: "Sie könnten diese Anmeldung auch selbst vornehmen. Jedoch muss die angemeldete Forderung sorgfältig begründet werden. Die Anforderungen an diese Begründung ähneln den Anforderungen an eine Klageschrift, so dass wir dringend empfehlen, hiermit einen Rechtsanwalt zu beauftragen, damit Sie Ihre Chance erhöhen, dass Ihre Forderungen vom Insolvenzverwalter anerkannt werden"
Du hast es richtig erfaßt, Ozymandias, das ist unseriös von Tilp. Es wird der Eindruck erweckt, man müsse praktisch eine Klage schreiben, das ist mitnichten so. Natürlich gibt es Fallstricke bei der Forderungsanmeldung, die zu beachten sind, und eine anwaltliche Forderungsanmeldung kann Sinn ergeben.
Bei Wirecard bezweifle ich die Sinnhaftigkeit aber grundsätzlich. Da müßte die Insolvenzquote schon über den Kosten liegen, das ist nicht absehbar. Generell wird bei niemandem, weder Wirecard noch ex-Vorständen noch WP noch Behörden irgendetwas Nennenswertes zu holen sein.
Und wenn ich schonmal hier bin, erinnere ich auch an meine Warnung vor Prozeßfinanzierern. Schaut Euch genau an, wer die Kosten trägt, wenn der PF wirtschaftlich ausfällt. Oft genug passiert.
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