Vorherige gerichtl. Entscheidungen wurden aufgehoben. Das damit VSK die Lizens verloren hat ist wahrscheinlich, aber nicht explzit formuliert. Um dies zu bewerten braucht man viel Zeit , alle Urteile in (sehr) guter Übersetzung und spezifische Kenntnisse dieses Rechtsfeldes. Mit dem Urteil des obersten Gerichts ist aber die Lizens nicht an Rozmin (anteilig EUROGAS) gegangen.. Das hoffen die Optimisten im Gespräch mit dem Ministerium zu erreichen. Sie glauben. dass wegen der Schadensersatzklage seitens der Behörde auf Europarecht (europaweite Ausschreibung)verzichtet wird. Das andererseits VSK im guten Glauben einer behördlichen Entscheidung gehandelt hat und bei deren Umsetzung wirtschaftl. Aufwendungen hatte, kann ebenfalls zur Schadensersatzklage führen. Für Europarecht, Ministerium, Eurogas und VSK gilt es jetzt eine Lösung zu finden. Dazu die von WR erwähnte Einladung, die in ihrer Darstellung auch leicht missverständlich wirken kann.. In aller Regel finden solche Gespräche (im Ministerium) mit jedem Partner einzeln statt, Die Standpunkte werden "ausgelotet", Ein Kompromissvorschlag erarbeitet. Wieder mit den einzelnen Partner abgestimmt und bei weitestgehender Annäherung alle an einen Tisch geholt. WR hat seinen Standpunkt formuliert. Er meint, die Miene "rechtlich" jetzt zu haben und "physisch" um die Rückgabe zu kämpfen. Von Formulierungskünsten von WR habe ich genug. Man behalte im Blickfeld, dass dies ein bekannter und mehrfach verwendeter Stil von EUGS ist .KEINE KAUF- ODER VERKAUFSEMPFEHLUNG
|