Ich sage dazu folgendes, das ist mein kenntnisstand: Was im Handeslregister zu finden ist ist folgendes: 6 IN 94/05 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WALTER BAU-AK- TIENGESELLSCHAFT, Böheimstr. 8, 86153 Augsburg wurde die Prüfung der bis zum 31.10.2010 nachträglich angemel- deten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenz- gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 13.01.2011 den zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzge- richt widersprechen. Die Forderungsanmeldungen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchs- frist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten auf. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung. Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - Das ist auffindbar; Die Meldung, dass am 14.01. die prüfung sein soll habe ich selbst nie gesehen, allerdings soll sie ebenfalls auf der Handelsgerichtsseite irgendwo veröffentlicht worden sein, ist aber nicht mehr auffindbar. Meiner Meinung nach ist dies nur naheliegend, dass die Prüdung am 14.01.2011 stattgefunden bzw. zumindest geplnat war, weil die Einspruchsfristen ja auch oft bis einen Tag vor der Verhandlung und Co. gehen. Dass sich noch keine aktuelle Mitteilung über das Verfahren im Registerportal halte ich auch nicht für sonderlich, da die Meldungen im Schnitt erst 5 Tage danach veröffentlicht werden, wie man sehen kann, wenn man Datum und Veröffentlichungsdatum vergleicht.
Dass die Zeitung sagt sie weiss nichts ist ebenfalls nicht sonderlich, da sie ebenfalls damit rechnen muss, dass du von einer anderen zeitung anrufst und die Meldung vorher publizieren möchtest oder zumindest Wind davon bekommen hast. Also: Vor Veröffentlichung von Seiten der Zeitung wird wohl gar nichts bekannt gegeben werden von Seiten der Zeitung. Das ist nur meine Theorie, würde mich freuen andere Meinungen zu hören ;)
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