Ich denke nur ein alter Großaktionär ist die KE mitgegangen.
In meinem Link, der nicht funktioniert hat, stand unter anderem drin, dass das Management das Recht hat, die Aktienzahl um weitere 800k Stück zu erhöhen. Die wären dann für das Management oder ausgewählte Mitarbeiter bestimmt. ;-))
Das wurde anscheinend auf der HV beschlossen. Sofern ich das richtig verstanden habe.
ein wenig langatmig ...
"Die ordentliche Hauptversammlung der windeln.de SE hat am 24. Juni 2020 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, bis zum 23. Juni 2024 nach näherer Maßgabe der Bestimmungen, die in der im Bundesanzeiger am 18. Mai 2020 veröffentlichen Einladung zur Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 10 wiedergegeben sind, im Rahmen eines Aktienoptionsprogramms 2020 bis zu 788.228 Bezugsrechte auf Aktien der windeln.de SE auszugeben. Die Bezugsrechte sind ausschließlich zum Bezug durch Mitglieder des Vorstands und ausgewählte Arbeitnehmer der Gesellschaft und von mit der windeln.de SE im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen der windeln.de SE sowie an Mitglieder der Geschäftsführung von mit der windeln.de SE im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen bestimmt. Zur Gewährung und Abwicklung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands ist ausschließlich der Aufsichtsrat zuständig. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist bei der Ausgabe der Bezugsrechte kraft Gesetzes ausgeschlossen.
Das Wirksamwerden der Ermächtigung richtet sich ausweislich des Hauptversammlungsbeschlusses nach dem Wirksamwerden des Bedingten Kapitals 2020/II (hierzu nachfolgend).
Zur Bedienung der unter dem Aktienoptionsprogramm 2020 ausgegebenen Bezugsrechte wurde beschlossen, das Grundkapital der windeln.de SE um bis zu EUR 788.228,00 durch Ausgabe von insgesamt bis zu 788.228 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2020/II). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie gemäß dem Aktienoptionsprogramm 2020 nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 24. Juni 2020 Bezugsrechte ausgegeben wurden oder werden, die Inhaber der Bezugsrechte von ihrem Ausübungsrecht Gebrauch machen und soweit nicht andere Erfüllungsformen (z.B. Erfüllung in Geld oder Bedienung mit eigenen Aktien) eingesetzt werden. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres am Gewinn teil, für das zum Zeitpunkt der Ausübung des Bezugsrechts noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist.
Der vollständige Wortlaut der Ermächtigung und des Bedingten Kapitals 2020/II ist dem Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 10 in der Einladung zur Hauptversammlung der windeln.de SE vom 24. Juni 2020 zu entnehmen, die am 18. Mai 2020 im Bundesanzeiger bekannt gemacht wurde. Die dort veröffentlichten Beschlussvorschläge von Aufsichtsrat und Vorstand zu Tagesordnungspunkt 10 hat die Hauptversammlung ohne Änderungen beschlossen.
Das Bedingte Kapital 2020/II wird mit der noch ausstehenden Eintragung der Änderungen von § 4 Abs. 6 der Satzung (Bedingtes Kapital 2020/II) in das Handelsregister beim Amtsgerichts München (HRB 228000) wirksam."
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