Habe mir den ganzen Thread nicht durchgelesen. Vielleicht wurde die Rechtslage ja schon geschildert. Wie Petry das angegeben hat, dass also Schusswaffengebrauch an der Grenze gegen Menschen (es sind keine Warnschüsse gemeint) möglich ist, ist das faktisch Blödsinn. Gegen Menschen darf die Polizei nur die Schusswaffe einsetzen bei a) Notwehr (ist klar und bedarf keiner weiteren Erläuterung; es geht also um den Schutz meines eigenen Lebens oder das eines Dritten) oder wenn ein Verbrechen vorliegt, das sind Straftaten mit der Mindestandrohung von 1 Jahr Freiheitsstrafe (bewaffneter Raub, Tötungsdelikte pp., also nur schwerste Straftaten). So eine "schwere" Straftat kann niemals bei einem illegalen Grenzübertritt vorliegen. Und selbst beim Vorliegen einer schweren Straftat schwebt über allem der "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit", soll heißen: einem blöden Bankräuber darf ich nicht zwingend hinterherschießen. Petry erzählt also eindeutig Mist (obwohl sie ein verdammt heißer Feger ist; Hauke und Sarah.......hach!).
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