Nicht immer verläuft eine Aktienorder erfolgreich. Viele, die bereits ein Depot eröffnet und Geld eingezahlt haben, erfahren Wochen später, dass sie bei der Zuteilung leer ausgegangen sind. Für ihre erfolglosen Dienste kassieren Banken und Sparkassen oft bis zu 30 Mark. So spült beispielsweise eine siebenfach überzeichnete Aktie ein vielfaches mehr an Zeichnungsgebühren ein als die zumeist einprozentige Provision für den tatsächlich erfolgreichen Aktienkauf einbringt. Da der Kauf von Börsenpapieren zu den so genannten Kommissionsgeschäften zählt, schuldet die Bank bei Auftragsannahme zwar keinen Erfolg, doch kann sie bei fehlgeschlagenen Bemühungen den Kunden auch nicht zur Kasse bitten. Gebühren für die Zeichnung oder für die Auftragslöschung verstoßen gegen das Gesetz", so die Verbraucher-Zentrale NRW, die mittlerweile sechs Banken und Sparkassen abgemahnt hat. Gerichtsentscheidungen zur Zeit noch aus. Wer bereits Gebühren berappt hat, sollte sie zurückfordern. Wie´s geht, zeigt ein Musterbrief der Verbraucher-Zentrale NRW. Betroffene können unter der Faxnummer 01905 100 10 10 14 (1,21/ pro Minute) abrufen.
Gruß Skippi
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