ich muss noch ergänzen, weil ich mich unglücklich ausgedrückt habe :D
#4450: "so lange ein Einlagekonto existiert kann man daraus ausschütten." ... richtigerweise muss es heißen:
so lange ein Einlagekonto existiert, wo Elemente enthalten sind, die auf Zuzahlungen der Gesellschafter über das Nennkapital hinaus basieren, kann man daraus ausschütten.
Solche Elemente sind z.B. das Agio aus Kapitalerhöhungen oder Börsengängen... Das Einlagekonto kann auch Element enthalten, die nicht ausschüttbar sind, z.B. Verschmelzungsdifferenzen (als Unterschied zwischen Handels-/Steuerrechtlichen Verschmelzungswerten) o.a. ...
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