Die bei Hauptversammlungen eingeholten Zustimmungen der Aktionäre zur Erhöhung des Grundkapitals (Aktienkapitals) von TECO hatten jeweils eine Laufzeit bis zur Jahreshauptversammlung im Folgejahr, längstens jedoch bis 30.6. des Folgejahres. Bei den letzten beiden Genehmigungen ging es jeweils um eine Erhöhung des Grundkapitals um 50 %. Die neue Genehmigung ersetzte jeweils die vorhergehende. Die derzeit gültige Genehmigung hat eine Laufzeit bis zur Jahreshauptversammlung im Jahr 2024, längstens jedoch bis 30.6.2024. 15.3.2023: EGM-TECO-2030-ASA-15.03.2023-incl-attachments.pdf (teco2030.no) 20.5.2022: TECO-2030-OGF-protokoll.pdf (teco2030.no) 19.2.2021: TECO-2030-ASA-EGM-minutes-19-February-2021-u-vedlegg.pdf (teco2030.no) Einer der Vorschläge, die bei der ao. HV am 25.6.2024 zur Abstimmung vorliegen, ist wieder jener zur Erhöhung des Grundkapitals um 50 %, gültig bis zur Jahreshauptversammlung im Jahr 2025, längstens jedoch bis 30.6.2025. Bei Genehmigung wird/würde sie die am 15.3.2023 erteilte Genehmigung (gültig bis 30.6.2024) ersetzen.
Es ist wichtig, dass spätestens am 30.6.2024 die/eine neue Genehmigung zur Erhöhung des Grundkapitals vorliegt, andernfalls könnte TECO ab inklusive 1.7.2024 und anschließend b.a.w. keine neuen Aktien ausgeben.
TECO-2030-ASA-EGF-innkalling-11.6.2024.pdf (teco2030.no) Ich habe nicht errechnet, wie viele neue Aktien TECO im Rahmen der bis 30.6.2024 gültigen Genehmigung bis Ende Juni 2024 noch ausgeben kann/könnte.
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