Da sowohl AR und als VR Teil der gewünschten Sonderprüfung sind, und die WFA der größte Aktionär ist, muss diese auch den Sonderprüfer ggf. vor Gericht stellen bzw. bennen/beantragen, da ja in diesem Fall die Aktionäre, auch andere als die WFA den Bericht bekommen werden.
Evtl. wird der ein oder andere AR Schaden von sich abwenden wollen und ist somit evtl. gesprächsbereiter, allerdings, und hier kann ich mir wieder die Kreativität von artnet und AR vorstellen, kann die Bestellung eines Sonderprüfers auch abgelehnt werden, durch das große Packet der WFA, geht es dann aber ggf. vor Gericht, da die Vorraussetzungen erfüllt sind bzw. der Verdacht einer schweren Pflichtverletzung sowohl vom AR als auch VR besteht.
Also so juristisch und vom Zeithorizont her, hört sich das für mich nach einer sehr zähen und langen Geschichte an, da ja davon auszugehen ist, dass man die zu melkende Kuh, auf gar keinen Fall abgeben will. Auch bei einer Sonderprüfung kann artnet drauf bestehen, bestimmte Stellen im Bericht schwärzen lassen ( vor Gericht ) und wer weiß wie wohlwollend der ein oder andere Richter ist, oder eben nicht.
Das ist nichts was innerhalb weniger Monate mMn. erledigt sein wird, aus der Sonderprüfung können juristisch sehr viele Nachfolgeaktivitäten entstehen und bei der "Kooperations- und Gesprächsbereitschaft" von artnet wird das sehr sehr zäh.
Vielleicht übersehe ich etwas, aber "schnell" wird das alles nicht, sondern eher träge, da der AR-Vorsitzende auch Jurist und ich glaube auch noch ein Mandat hat, dürften evtl. die ein oder anderen Brainstormings auf der spanischen Residenz stattfinden ;) ..
Natürlich hier viel Glück an die WFA/Hr. Weng .. ...wenn ich richtig liege worauf das hinauslaufen soll .. wird das bestimmt kein Spaß .. aber gut für alle Aktionäre
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