TC Unterhaltungselektronik AG Lagebericht für den Zwischenbericht HJ1 2015 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung siehe Lagebericht 2014 A. Entwicklung der Branche und des Gesamtmarktes siehe Lagebericht 2014 B. Geschäftsverlauf Zusammenfassung Die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft im Berichtszeitraum hat sich bezüglich der Umsatzerlöse nicht verändert. Der Verlust in Q1 lag bei -8,9 T€. Der Umsatz resultiert weitestgehend aus Programmierleistungen für Internet-Seiten. Daneben werden Werbeeinnahmen ebenfalls im Auftrag aus dem Internet realisiert. Die Realisierung erfolgt weiterhin im Wesentlichen mit einem Kunden, so dass eine starke Abhängigkeit diesem gegenüber besteht. Die Aufträge aus dem Internet-Geschäft hat die Gesellschaft wieder erfolgreich ausgeführt und konnte Umsätze durch Entwicklung, Design, Beratung, Betreuung, Wartung und Support erzielen. Mit Folgeaufträgen ist weiterhin zu rechnen. Die vom Auftraggeber beschlossene Erweiterung des Geschäftes auf Live TV (Streaming) wurde fertig entwickelt. Hier ist die Gesellschaft weiterhin mit der Weiter-Entwicklung der nötigen Technologie beauftragt. Den Umsatzerlösen stehen sonstige betriebliche Aufwendungen und Personalaufwendungen für die angestellten Programmierer und die Vorstände gegenüber. Aufgrund der flachen Unternehmensstruktur erfolgt die Unternehmenssteuerung persönlich durch die beiden Vorstände. Auf Veränderungen innerhalb und außerhalb des Unternehmens können wir so zeitnah reagieren. Die Markteinführung des weltweit noch immer einmaligen TV-Werbeblockers der Fernsehfee 2.0 verlief zufriedenstellend, befindet sich aber weiterhin am Anfang. Noch ist die Fernsehfee ein Zuschussgeschäft, in das die Gesellschaft aber weiterhin investieren möchte. Insbesondere soll mit der HDMI-IN Version ein universelles Gerät möglich werden, daß nun neben Satelliten-Haushalten (DVB-S) auch Kabel-TV Haushalte anspricht (DVB-C) , sowie DVB-T und Pay-TV, sowie international einsetzbar ist (USA, Asien). ...... TC Unterhaltungselektronik AG Anlage 6 Koblenz Seite 2 -8,9 Schadensersatzbezifferungsklage gegen RTL: Die Schadensersatzklage in Höhe von ca. 1 Mio. Euro wurde am 15.11.2010 begonnen. Die Gesellschaft plant, mit den Erlösen hieraus evtl. weitere mögliche Klagestufen selbst zu finanzieren. Dem Grunde nach wurde die Forderung der Gesellschaft bereits im Jahr 2005 vom OLG Köln anerkannt. Mit Urteil vom 26.07.2011 wies das Landgericht Köln die Klage als unbegründet zurück. Es wurde am 26. Oktober 2011 Revision für die zweite Instanz eingelegt. Das OLG Köln hat dann am 27.1.2012 das Urteil des Landgerichtes aufgehoben und mit Beschluss vom 15.2.2012 weitere Sachaufklärung angefordert. Mittlerweile wurde vom Gericht ein Gutachter bestellt, was aus Sicht des Vorstandes die Erfolgsaussichten wieder stark verbessert hat. Hauptversammlung Die letzte Hauptversammlung fand am 18. September 2014 in Koblenz statt. Stimmrechtsüberschreitungen von 10% des Aktienkapitals: Frau Petra Bauersachs, Koblenz (Vorstandsvorsitzende) hält bezogen zum Stichtag 23,43 % der Stimmrechte. Herr Guido Ciburski, Koblenz (Vorstand) hält bezogen zum Stichtag 23,43 % der Stimmrechte Gewin  TC Unterhaltungselektronik AG Anlage 6 Koblenz Seite 3 C. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 1. Vermögenslage Das Vermögen der Gesellschaft besteht im Wesentlichen aus Bankguthaben, sowie der beschriebenen Schadensersatzforderung gegen RTL in Höhe von T€ 759 (wie im Vorjahr). Das Sachanlagevermögen blieb im Wesentlichen unverändert. 2. Finanzlage Die Finanzierung der Gesellschaft erfolgt durch Einnahmen aus der laufenden Geschäfts- tätigkeit, im Wesentlichen aus erhaltenen Anzahlungen. Darüber hinaus bestehen Verbindlichkeiten gegenüber einem privaten Kapitalgeber seit dem Jahr 2004, welche sich auf T€ 395 (Vorjahr T€ 442) belaufen. D.......... D. Risikobericht In der Orientierung auf nur einen Kunden liegt ein wesentliches Risiko der Gesellschaft. Dies kann sich frühestens im Jahr 2016 ändern. Hinzu kommt das Prozessrisiko der Schadensersatzklage, welches der Vorstand aufgrund des bisherigen Prozessverlaufes als wesentlich höher ansieht, als noch zu Beginn der Klage.Wie bereits dargestellt, unterliegt die Gesellschaft einem Liquiditätsrisiko, das daraus resultiert, dass unsere Aufträge von nur einem Kunden erteilt werden. Ein bestandsgefährdendes Risiko besteht, solange uns die Mittel aus der Schadensersatzforderung gegen RTL nicht zugeflossen sind, darin, dass der Kunde seinen Vertrag mit der Gesellschaft nicht fortsetzt.....................
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