TSG Hoffenheim oder RB Leipzig, sondern finde sogar, dass das die Bundesliga spielstärker und interessanter macht - obwohl ich Schalke- und Eintracht-Fan bin. Wenn jemand anderer Meinung ist, wie ich das bin, hat er aber ein Recht, das zu artikulieren - selbst mit einem Transparent im Stadion, wenn das nicht beleidigend ist.
Wenn das beleidigend ist, was ich nicht so kriminell finde wie Uhrenschmuggel, Steuerhinterziehung und die Annahme von Bestechungsgelder, muss man die Beleidiger ausfindig machen und sie zur Anzeige bringen. Was nicht geht und gegen das Grundgesetz verstößt und vom BGH auch so formuliert wurde, ist Sippenhaft - und schon gar nicht durch den DFB, der hier gegen das Grundgesetz verstößt. Leider hat keine Staatsanwaltschaft bisher den Hintern bewegt und ist gegen das Gebahren des DFB vorgegangen. Leider haben die Fans es aus meiner Sicht verpasst, Strafanzeige gegen den DFB zu erstatten und leider auch nicht versucht das grundgesetzwidrige Verhalten des DFB durch eine einstweilige Verfügung außer Kraft zu setzen. Vielmehr wurde versucht, durch Aktionen auf dieses Verhalten des DFB aufmerksam zu machen - vermutlich in einer Weise, die ungesetzlich war. Welcher Grad der Ungesetzlichkeit hier vorlag, ist aber eine Sache, die ordentliche Gerichte entscheiden sollten -insbesondere wenn man argumentiert, dass man sich hier symbolisch gegen Sippenhaft wehre.
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