Dsa Problem ist (glaube ich) das Regelwerk an sich: Zwar ist/war der Betrag festgelegt, aber das Werk beinhaltet auch eine Regelung, dass wenn ein Zahler ausfällt, die anderen einspringen müssen und das würde sich angesichts der Lage in Europa ganz sicher sehr schnell verselbstständigen, denn Deutschland ist de facto das einzige Land, was noch ein relativ sicherer Einzahler ist.
Diese Verselbstständigung der Zahlungsverpflichtungen will das BVerfG nicht sehen und fordert deshalb die unbedingte und klare Festschreibung des Höchstbetrages.
Zusatz: Soeben meinte irgendsoein Dummbatz im Fernsehen, dass deutschland dem ESM jetzt einfach eine entsprechende Erklärung hinzufügen würde und dann könne es mit dem ESM in 2-3 Wochen losgehen.....;-))) Da der ESM jedoch keine "einseitige Willenserklärung" ist, müssen alle Vertragsparteien, also alle 17 Staaten, einer Änderung oder Ergänzung zustimmen. Einseitige Hinzufügungen sind vertragsrechtlich gar nicht möglich. Wenn ich nun daran denke, dass (ich glaube) in 1 oder 2 Ländern per Volksentscheid über den ESM entschieden wurde, dürfte das ganze doch deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen, als 1-2 Wochen.
GadT
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