Zeichnung ab: EUR 1.000,00
Zinszahlung: jährlich
Festzins: 7,0 % p.a.
Laufzeit: 5 Jahre
Emissionsdatum: 15. Februar 2011
Emittentin: Centrosolar Group AG
ISIN DE000A1E85T 1
Die Centrosolar Group AG mit Sitz in München (die „Emittentin“) begibt eine Schuldverschreibung
im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 50.000.000,00 (in Worten: Euro fünfzig Millionen)
(die „Anleihe“). Die Anleihe ist eingeteilt in bis zu 50.000 auf den Inhaber lautende und
untereinander gleichberechtigte Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von je
EUR 1.000,00 (die „Teilschuldverschreibungen“).
Die Creditreform Rating AG hat die Emittentin im Rahmen eines Unternehmensratings mit dem Rating BBB (Ausblick stabil) bewertet. Die Bonität BBB bezeichnet eine stark befriedigende Bonität und ein geringes Insolvenzrisiko. Für die Teilschuldverschreibungen gibt es noch kein Rating und es ist auch keines geplant.
Die von der Creditreform Rating AG verwendete Rating-Skala reicht von AAA, welches die höchste
Bonität bezeichnet über die Kategorie „AA“, „A“, „BBB“, „BB“, „B“, „C“ bis zur Kategorie „D“. Die
Kategorie „AAA“ bezeichnet die höchste Kategorie während die Kategorie „D“ die schlechteste
Bonität, nämlich ungenügend (Insolvenz, Negativmerkmale) bezeichnet. In den Kategorien von „AAA“
bis „B“ kann jeweils ein Plus- oder Minuszeichen hinzugefügt werden, um die relative Stellung
innerhalb der Kategorie zu verdeutlichen.
Teilschuldverschreibungen sind Wertpapiere, in denen sich der Emittent den Berechtigten (Anleihegläubigern) gegenüber zur Rückzahlung der darlehensweise überlassenen Geldsumme und einer laufenden Verzinsung (7% jährlich) oder einer sonstigen Leistung verpflichtet.
Die Teilschuldverschreibungen werden ab dem 15. Februar 2011 (einschließlich) (der „Emissionstag“)
auf ihren Nennbetrag während der gesamten Laufzeit fest mit 7,0 % p. a. verzinst. Die Laufzeit
der Teilschuldverschreibungen beginnt am Emissionstag und endet, vorbehaltlich einer vorzeitigen
Kündigung, am 14. Februar 2016. Die Zinsen werden jährlich für den Zeitraum vom 15. Februar
(einschließlich) bis zum 14. Februar (einschließlich) des Folgejahres (der „Zinslauf“) berechnet und
sind nachträglich, am nächsten folgenden Tag fällig, der kein Samstag, kein Sonntag und kein in
Stuttgart staatlich anerkannter Feiertag ist, und an dem die Banken sowohl in Stuttgart als auch in
Frankfurt am Main Zahlungen abwickeln (der „Bankarbeitstag“).