nicht schon 2007 in den Lissaboner Verträgen gelegt worden? z.B. Art. 33, Abs. 6, Fußnote, für die Todesstrafe in Deutschland im Falle eines Krieges oder Aufstandes. (Wer sagt wann ein Zustand , ein Aufstand ist?) Und in Art. 33, Abs. 6, geben die Nationalstaaten der EU und den jeweiligen Oberchefs die Möglichkeit fast alles von der EU aus zu steuern. @ 1: das wird richtig lustig wenn jeder Eindringling nur zu behaupten braucht, er hat einen Verwanden in D. Sollte die Visums Pflicht für Türken wegfallen, dann vermute ich mal, werden die in der Türkei auf Lager befindlichen ca. 3 Mio. Migranten ganz schnell als Türken umetikettiert und schon sind sie bei uns.
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