Puh, endlich ist die Zwangspause vorbei. Mein Beitrag „gegen“ DEOL wurde aufgrund von Nutzerhetze gesperrt. Sollte sich Jemand dadurch gehetzt gefühlt haben, tut es mir leid.
Man weiß ja eigentlich nicht in welche Richtung man Was denken soll? Mir stellt sich tatsächlich immer wieder die Frage: Wenn die Holding seinen Anteilseignern einen freiwilligen Sanierungsvorschlag unterbreitet der sie vor einem Totalverlust schützen kann, die alternative (das Ablehnen des Vorschlags) der Totalverlust, laut Gesellschaft, ist, wie ist es dann zu bewerten, dass Aktionäre ihre Stimme bündeln um basierend auf Vermutungen gegen diesen Vorschlag zu stimmen, was indirekt ja als „stimmen für die Insolvenz“ gedeutet werden könnte? Bezieht man jetzt noch die Argumentation der Handelnden mit ein - also die Schädigungsabsicht bezogen auf Management, Leaderboard und Gläubiger - dann können doch berechtigte Zweifel an der Einhaltung der Treuepflicht aufkommen, oder?
Was sagt eigentlich die IR dazu?
@AktienundPferdis
Von Anfang an wäre folgendes schön gewesen. Die Gläubiger sagen - Guten Tag, wir sind Inhaber aller Forderungen und folglich der Bilanz sind wir Inhaber der ganzen Holding - nach Fälligkeit. Da wir die Holding erhalten möchten um Zinsforderungen möglichst lange aufrecht zu erhalten, bieten wir euch 10 Cent pro Aktie, wenn wir dafür alle Aktien bekommen. Das pendant dazu ist die Insolvenz denn, uns gehört ja bereits alles? Aus Sicht der Gläubiger wäre es immer besser gewesen, die Holding so lange am Leben zu erhalten wie es geht, meine ich. Außer die Töchter wechseln die Richtungen…
Alles nur meine Meinung und keine HF.
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