4 IN 143/05 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WALTER-BAU Sachsen GmbH, Blankenauer Str. 99, 09113 Chemnitz, vertreten durch den Geschäftsführer Raasch Jochen Registergericht: Amtsgericht Chemnitz Register-Nr.: HRB 890 - Schuldnerin - |
Beschluss:
| 1. Der mit Beschluss vom 17.12.2018 bestimmte Schlusstermin wird aufgehoben. 2. Ein neuer Schlusstermin wird bestimmt, sobald die Quote aus dem Insolvenzverfahren WALTER BAU-AG, Az. 6 IN 94/05, realisiert und die nachrangigen Insolvenzgläubiger zur nachträglichen Anmeldung ihrer Forderungen aufgefordert wurden. | Gründe: | Aus dem Insolvenzverfahren WALTER BAU-AG, Az. 6 IN 94/05, das noch nicht abgeschlossen ist, ist noch eine Quotenzahlung in Höhe von voraussichtlich 424.000 EUR zu erwarten. Nach Realisierung dieser Quote ist lt. Bericht des Insolvenzverwalters davon auszugehen, dass nachrangige Insolvenzgläubiger gemäß § 39 InsO eine Quote erhalten. Eine nachträgliche Aufforderung und Anmeldung dieser Forderungen sowie eine Aufnahme ins Schlussverzeichnis ist aber nach Durchführung des Schlusstermines nicht mehr möglich. Auch die Anordnung einer Nachtragsverteilung hinsichtlich der zu erwartenden Quotenzahlung würde daran nichts ändern, da Grundlage eines Nachtragsverteilungsverzeichnisses das Schlussverzeichnis ist (§ 205 InsO) und bei einer Nachtragsverteilung daher nur die in das Schlussverzeichnis aufgenommenen Gläubiger berücksichtigt werden könnten. | Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 09.04.2019
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