Fonds-Schließung oder Fusion: Was ist denn mit der Steuer? Branchenriese DWS oder die kleine Berenberg-Bank: Viele Fondsgesellschaften gaben in den letzten Wochen Zusammenlegungen oder Auflösungen ihrer Fonds bekannt. „Und wie wird das steuerlich behandelt?“ wollten viele Anleger wissen. DAS INVESTMENT.com hat nachgefragt.
Quelle: Fotolia „Eine Fusion ist ein steuerneutraler Vorgang“, erklärt Felix Fortelka vom Bundesverband Investment und Asset Management (BVI). Besitzt der Anleger einen Investmentfonds, der mit einem anderen Investmentfonds verschmolzen wird, erhält er neue Anteile des anderen Investmentfonds. Nach der sogenannten Fußstapfentheorie treten die neuen Anteile in die Rechtsposition der alten Anteile ein. Verkauft der Anleger also seine Anteile, ist der Gewinn abgeltungssteuerfrei, sofern die alten Anteile vor 2009 gekauft und mindestens ein Jahr gehalten wurden. Kurz: Ein Fondsfusion ist kein Verkauf und aus steuerlicher Sicht daher unbedenklich.
Ganz anders verhält es sich, wenn ein Investmentfonds geschlossen wird. „Die Auflösung bedeutet aus steuerlicher Sicht die Rückgabe der Fondsanteile“, erklärt Fortelka. Beträgt die Haltedauer also weniger als ein Jahr – bei Anschaffung vor 2009 – muss der Anleger den Veräußerungsgewinn mit dem persönlichen Steuersatz versteuern. Hier gilt noch die alte Spekulationssteuer. Wurde erst im laufenden Jahre gekauft, gilt die Abgeltungssteuer; Fonds zu, das wird teuer.
War der Anleger länger als ein Jahr investiert, greift der Bestandsschutz – der Gewinn ist steuerfrei. Wird das Kapital erneut angelegt, muss der potentielle Gewinn mit dem regulären Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent versteuert werden. Das Gleiche gilt, wenn er alten Fondsanteile gegen Anteile eines anderen Fonds derselben Gesellschaft tauscht.
Weiß eigentlich jemand, ob die Aktien dann von der Bank automatisch umgetauscht werden? Bin bei der IngDiba und hab nur noch ein paar Stück, aber wär ja gut zu wissen...
Der Tagesspiegel Aktionärsschützer: Anleger sollten Penny-Stocks meiden Autor: news aktuell | 25. September 2010, 17:06 Uhr | 318 mal gelesen
Berlin (ots) - Berlin - Nach dem Skandal um Aktienmanipulationen bei Wirecard und Conergy warnen Aktionärsschützer Privatanleger davor, ihr Geld in so genannte Penny-Stocks zu investieren. "Die Anleger sollten von solchen kleinen Werten die Finger lassen", sagte Marco Cabras, Sprecher der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), dem Tagesspiegel am Sonntag. Solche Werte ließen sich leicht manipulieren. Die meisten Fälle blieben unentdeckt, warnte Cabras. "An der Börse werden rund 5000 Aktien gehandelt, die Finanzaufsicht ermittelt im Jahr aber höchstens in 50 Fällen von Kursmanipulationen", sagte der Aktionärsschützer.
Inhaltliche Rückfragen richten Sie bitte an: Der Tagesspiegel, Newsroom, Telefon: 030-29021-14909.
Ich stimme Harry 100%-tig zu. VG Gold sollte hier nicht mit in den selben schleimigen Topf geworfen werden wie z.B. Wirecard. Die Bergbauindustrie, im speziellen CANADA, ist hochreguliert (Genehmigungsverfahren, NI-Standard Berichte, etc.), was den Raum für "dunkle" Machenschaften deutlich reduziert. Was quasi "hinter" den Kulissen (zwischen Insidern) passiert, kann hier niemand wissen. Ganz klar: Ich halte VG Gold nicht für eine "Frittenbude". Wer denkt, dass er hier "beschissen" wird (ich meine ausser RJ), der sollte dementsprechend HANDELN. Gesunder Menschenverstand und Skepsis sind immer angebracht.
----------- Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont.
Marktkapitalisierung wäre somit da, vielleicht ist da was dran mit psychologischer Marke für Fonds, jedenfalls stehen die Messen vor der Tür und eigentlich auch Bohrergebnisse. Finde den Zeitpunkt der Combination gut gewählt.Wasmeint Ihr denn so wird hier ein neuer Produzent entstehen?