Zinsswaps – WestLB haftet für Beratungsfehler gegenüber Gemeinden - OLG Düsseldorf bestätigt Schadenersatzanspruch
Mit Urteil vom 07.10.2013 (Az. I-9 U 101/12) hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden, dass die WestLB bzw. ihre Rechtsnachfolgerin, die Erste Abwicklungsanstalt (EAA), zum Schadenersatz wegen kommunaler Zinsswap-Geschäfte (Zinswetten) verpflichtet ist. Die Bank hätte der Gemeinde offenlegen müssen, dass nach den bankinternen Bewertungsmodellen zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses ein Verlust zu Lasten der Stadt wahrscheinlich war. Demnach hätte die Bank den negativen Marktwert des Geschäftes mitteilen müssen. Hieran war erkennbar, dass sich die Bank als Beraterin in einem gravierenden Interessengegensatz zu ihren eigenen Kunden befand. Diese Grundsätze, die der BGH bereits im Jahr 2011 für die Beratung mittelständischer Unternehmen aufgestellt hatte, sind nach Auffassung des OLG Düsseldorf uneingeschränkt auf Kommunen übertragbar. Städte und Gemeinden sind nicht weniger schutzbedürftig als Privatunternehmen, da auch bei ihnen vertiefte Kenntnisse über derartige Geschäfte nicht vorausgesetzt werden können.
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