http://adhoc.pressetext.com/news/1469209500348
Nicht einmal 20.000 Euro bekommt TCU, dafür aber die Verfahrenskosten aufgebrummt und musste natürlich einen Haufen Geld für die Anwälte ausgeben über all die Jahre.
Die Klage wird ein derbes Minusgeschäft für TCU gewesen sein.
Von den ganzen Nebenwirkungen mal abgesehen, denn damit ist der letzte Jahresbericht klar betrügerisch.
Die rechtswidrig dort eingebuchten 411.000 Euro sind mit dem Scheitern der Klage endgültig reine Fantasie. Eine Revision ist nicht möglich.
Eine Überschuldung kann damit nicht mehr geleugnet oder kaschiert werden. TCU hätte schon längst eine Fortführungsprognose veröffentlichen müssen.
"Anforderung einer Überschuldungsbilanz/Überschuldungsstatus
Die Rechtsprechung des BGH verlangt von dem Vorstand in der Krisensituation jederzeit, d. h. schlicht zur Tag- und Nachtzeit, eine Überschuldungsbilanz bzw. einen Überschuldungsstatus aufzustellen.
Dies gilt entsprechend für die Aufstellung des Liquidität- und Zahlungsplans, um die Zahlungsfähigkeit festzustellen. Verletzt er diese Pflicht, wobei bereits das fahrlässige Nichterkennen der Überschuldung genügt, so droht dem Vorstand die strafrechtliche und die zivilrechtliche Haftung.
Der Vorstand tut daher gut daran, bei ersten erkennbaren Anzeichen, eine entsprechende Überschuldungsbilanz aufzustellen."
-> http://www.dasagwissen.de/...zw.-fortf%C3%BChrungsprognose.html?src=1
Desaster!
Witzig am Rande: durch die Insolvenzverschleppung / das Nicht-Anerkennen der eigenen Überschuldung hat der Vorstand von TCU Zivilklagen gegen sich die Tür geöffnet. Wäre man immer im rechtlich gedeckten Rahmen geblieben könnte man nur das Vermögen der Gesellschaft heranziehen, aber nun sind sie wohl privat haftbar. Toll, oder? Vielleicht finden wir noch irgendwann den einen oder anderen glühenden Verehrer hier auf der Klägerseite, wenn das Kartenhaus vollends kollabiert. ^_^
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