Die Kinder des verstorbenen früheren italienischen Ministerpräsidenten Silvio Berlusconi
haben vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg einen Erfolg in ihrem
Rechtsstreit mit der Europäischen Zentralbank (EZB) eingefahren. Der Gerichtshof erklärte
am Donnerstag einen EZB-Beschluss von 2016 für nichtig. Darin hatte die EZB Berlusconis
Finanzholding Fininvest eine Großbeteiligung an der italienischen Banca Mediolanum verboten.
(Az. C-512/22 P und C-513/22 P)
Der Beschluss hat eine jahrelange Vorgeschichte: Zunächst hatte die italienische Zentralbank
Berlusconi wegen einer früheren Verurteilung wegen Steuerbetrugs untersagt, über die von ihm
gegründete und mehrheitlich von ihm gehaltene Fininvest weiter mehr als zehn Prozent der
Finanzholding Mediolanum zu halten. Berlusconi klagte erfolgreich dagegen.
In der Zwischenzeit war Mediolanum von der Tochtergesellschaft Banca Mediolanum übernommen
worden, wodurch Fininvest Inhaberin einer qualifizierten Beteiligung am Kapital einer Bank wurde.
Eine qualifizierte Beteiligung umfasst mindestens zehn Prozent des Kapitals oder der Stimmrechte
oder andere Möglichkeiten, maßgeblich Einfluss auf die Geschäftsführung zu nehmen.
Die italienische Zentralbank schlug der EZB vor, den Erwerb abzulehnen - was diese im Oktober 2016
auch tat. Gegen diesen Beschluss wandten sich Berlusconi und Fininvest an die Vorinstanz des EuGH,
das Gericht der Europäischen Union. Dort hatten sie aber keinen Erfolg. Ihre Klage scheiterte im Mai 2022.
Daraufhin zogen sie vor den EuGH. Nach dem Tod von Silvio Berlusconi im Juni 2023 ging die Kontrolle
über Fininvest komplett an seine Kinder über. Der EuGH fand bei seiner Prüfung nun einen Rechtsfehler
im Urteil des Gerichts und hob es darum auf. Den strittigen EZB-Beschluss erklärte er für nichtig.
Die EZB habe das Halten einer qualifizierten Beteiligung an der Banca Mediolanum durch Berlusconi
nicht rechtmäßig ablehnen können, erklärte der EuGH. Berlusconi habe die qualifizierte Beteiligung
bereits früher erworben. Zu dem Zeitpunkt seien die EU-rechtlichen Bestimmungen, auf die sich die
EZB stützte, noch nicht in italienisches Recht umgesetzt gewesen.
https://www.deutschetageszeitung.de/Wirtschaft/...em-gerichtshof.html