... Durch die Neuregelung im Freiverkehr kommt nun aber auch auf bereits gelistete Unternehmen viel Arbeit zu. Die Änderungen gelten nämlich ebenfalls für Gesellschaften, deren Aktien schon in den Handel einbezogen wurden. Ihnen will die Deutsche Börse jedoch eine angemessene Frist von mehreren Monaten zur Nachweispflicht einräumen. „Unternehmen wird durch die neue Regelung der Zugang zum Freiverkehr nicht unzumutbar erschwert“, meint Gutsche. Seiner Meinung nach werden Firmen, die ihre Werthaltigkeit durch genügend Eigenkapital oder eine transparente Bilanzpolitik unter Beweis stellen können, am Ende sogar zu den Gewinnern zählen.
Kapitalschwache Unternehmen, denen der geforderte Qualitätsnachweis nicht gelingt, werden dagegen auf der Strecke bleiben. Ihnen droht zeitnah der Rauswurf aus dem Freiverkehr. Im Sinne einer verbesserten Aktienkultur in Deutschland sei zu wünschen, dass dann auch möglichst viele Abzockerbuden vom Kurszettel des Open Market verschwinden.
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